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Das Bürgergeld kommt zum 1. Januar 2023

Nach einigem Streit ist das Bürgergeld nun politisch beschlossen und wird zum Jahresanfang 2023 das System Hartz IV ablösen. Was ist das Bürgergeld und hilft es den Langzeitarbeitslosen wirklich?

Das Bürgergeld, das heute mit der Mehrheit von 557 Stimmen im Bundestag und von den Bundesländern im Bundesrat beschlossen wurde, ist eine Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es soll sicherstellen, dass der Lebensbedarf gewährleistet werden kann. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, wird künftig Anspruch auf das Bürgergeld haben. Bisherige Leistungsbezieher müssen keine neuen Anträge stellen.

Der Regelsatz wird angehoben. Zum 1. Januar 2023 wird der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene von derzeit 449 Euro um 53 Euro auf 502 Euro pro Monat steigen. Für Erwachsene unter 25, die noch bei ihren Eltern leben, erhöht sich der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren liegt er künftig bei 420 Euro, für Kinder von sechs bis 14 Jahren bei 348 Euro. Bei Kindern unter sechs Jahren sind es 318 Euro.

Das Schonvermögen wird beim eigentlichen Leistungsbezieher 40.000 Euro betragen. Für jedes weitere Haushaltsmitglied sind es 15.000 Euro. Die Karenzzeit für Vermögensreserven der Bezieher beträgt ein Jahr. Im ersten Jahr überprüfen die Jobcenter nicht, ob eine Wohnung angemessen ist. Menschen, die arbeitslos sind und sich einen neuen Job suchen müssen, sollen sich nicht auch noch um ihre Wohnung sorgen müssen, lautet die Begründung. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein.

Die von der Ampelregierung geplante „Vertrauenszeit“ fällt weg. Sanktionen sollen umfassend vom ersten Tag an möglich sein, wenn Betroffene etwa eine zumutbare Stelle nicht antreten. Leistungen können dann beim ersten Mal um zehn Prozent gekürzt werden – bei einer weiteren Pflichtverletzung binnen eines Jahres um 20 Prozent und bei einem nochmaligen Verstoß um 30 Prozent. Das ist auch das Maximum: Laut einem Karlsruher Urteil von 2019 sind Leistungsminderungen nur von bis zu 30 Prozent zulässig. Es untersagte damals noch mögliche Kürzungen der Bezüge von 60 Prozent beim zweiten Pflichtverstoß pro Jahr als unzumutbar.

Sind die Regelungen des Bürgergelds zielführend? Wie kann es gelingen, Langzeitarbeitslose in den aktiven Arbeitsmarkt zu integrieren? Darüber diskutierten in der DLF-Sendung „Mehr fördern, weniger fordern: Bringt das Bürgergeld den Systemwechsel?“

  • Moritz Duncker, Vorsitzender der Personalräte der Jobcenter
  • Ulrike Scharf, CSU, Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales in Bayern
  • Helena Steinhaus, Geschäftsführerin des Vereins Sanktionsfrei

Die Diskussionsleitung hattte Sina Fröhndrich.

Die Diskussion können Sie hier hören.

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