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Das neue Jahr bringt Änderungen für die Rentner

Kaum hat das neue Jahr 2024 begonnen, müssen sich Rentner auf zahleiche Änderungen einstellen.

In Deutschland gibt es etwa 21 Millionen Rentner. Für viele von ihnen ist die gesetzliche Rentenversicherung die einzige Säule der Altersversorgung. 2024 kommt es bei der Rente zu zahlreichen Änderungen.

Renten sollen 2024 steigen

Die Renten werden 2024 um 3,5 Prozent steigen. Das errechnete die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unter Berufung auf den Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 der Bundesregierung. Endgültig entschieden wird die Anpassung im Frühjahr 2024.

Die Altersgrenze bei der Rente steigt auf 66 Jahre

Zum 1. Januar 2024 steigt das reguläre Renteneintrittsalter auf 66 Jahre. Das gilt für Versicherte, die 1958 geboren wurden. Für zukünftige Rentner erhöht sich die Altersgrenze in Zwei-Monats-Schritten weiter. Da das Eintrittsalter steigt, steigen auch die Abschläge, die Rentner in Kauf nehmen müssen, wenn sie früher in Rente gehen wollen. Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent je Monat, den die gesetzliche Rente vor Erreichen des regulären Rentenalters in Anspruch genommen wird.

Auch bei der sogenannten Rente ab 63 steigt das Eintrittsalter – auf nun 64 Jahre und vier Monate für 1960 Geborene. Bis 2029 soll die abschlagsfreie Altersrente erst mit 65 Jahren bezogen werden können.

Neurentner erwarten höhere Steueranteile

Wer sich ab 2024 zur Ruhe setzt, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. Statt bislang auf 83 Prozent der Rente, erhebt der Staat nun auf 84 Prozent Steuern. Lediglich 16 Prozent der ersten Bruttojahresrente sind steuerfrei. Für Rentner, die bereits vor 2024 in den Ruhestand gegangen sind, gilt diese Erhöhung nicht.

Die Hinzuverdienstgrenzen steigen

Ab 1. Januar 2024 dürfen Rentner 538 Euro ohne Abzüge hinzuverdienen. Bislang galt eine Grenze von 520 Euro. Wer zwischen 538 Euro und 2.000 Euro im Monat hinzuverdient, gilt als Midi-Jobber. Für diese Rentner gilt ein reduzierter Beitragsanteil zur Sozialversicherung.

Auch für Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, steigen die Hinzuverdienstgrenzen. Bei teilweiser Erwerbsminderung steigt die Grenze auf 37.117,50 Euro jährlich, bei Renten wegen voller Erwerbsminderung sind es 18.558,75 Euro.

Die Beitragsbemessungsrente steigt, der Beitragssatz bleibt unverändert

Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Berechnung des Rentenversicherungsbeitrags berücksichtigt wird. Für darüber hinausgehendes Einkommen werden keine Beiträge gezahlt. Auch dieser Höchstbetrag steigt. In den alten Bundesländern von 7.300 Euro auf 7.550 Euro. In den neuen Bundesländern von 7.100 Euro auf 7.450 Euro. 2024 wird das letzte Jahr mit unterschiedlichen Werten in Ost und West.

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt dank eines weiter gestiegen Bundeszuschusses an die Deutsche Rentenversicherung unverändert bei 18,6 Prozent.


Bilder: Clay Elliot und Bruce Mars unsplash

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