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Bis zu welcher Bruttorente gilt die Steuerfreiheit?

Jährlich werden die Renten an die Lohnentwicklung angepasst. Manche Rente wird dann plötzlich steuerpflichtig. Wo in diesem Jahr die Bruttorenten-Grenzen liegen, zeigt eine Tabelle von DNEWS24.

Jedes Jahr am 1. Juli werden die Renten an die Lohnentwicklung angepasst. Die Erhöhung der Rentenbezüge führt in einigen Fällen dazu, dass Rentner plötzlich steuerpflichtig werden.

2023 steigen die gesetzlichen Alters-Renten um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten Deutschlands. Anders als beim Renteneintritt, bei dem ein bestimmter Teil der Rente steuerfrei bleibt, muss jede Rentenerhöhung zu 100 Prozent versteuert werden. Daher kann es in einigen Jahren allein aufgrund der Erhöhung dazu kommen, dass Rentner überhaupt steuerpflichtig werden oder mehr Steuern als vorher zahlen müssen.

Wenn ein Rentner mit seinem steuerpflichtigen Teil der Rente über dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro im Jahr liegt, muss er eine Steuererklärung abgeben. Ob dann Steuern fällig werden, hängt davon ab, in welcher Höhe Rentner Ausgaben und Pauschbeträge geltend machen können – zum Beispiel bei einer Behinderung oder aufgrund hoher Krankheitskosten.

Ob Steuern auf Renten und auch andere Altersbezüge anfallen, hängt vom Rentenbeginn und der Höhe der Bruttorente ab.

Eine Steuererklärung muss jeder Rentner abgeben, sobald die in der Tabelle aufgeführten Beträge überschritten werden.

Welche Ausgaben können Rentner von der Steuer absetzen?

  • Sonderausgaben: Das können Beiträge für die Pflege- und Krankenversicherungen sein, ebenso aber auch Spenden.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Das können Kosten sein, die aufgrund des Alters entstehen, beispielsweise der Aufenthalt in einem Pflegeheim oder die Beschäftigung einer Haushaltshilfe. Zu den „außergewöhnlichen Belastungen“ gehört auch der sogenannte Hinterbliebenen-Pauschbetrag in Höhe von 370 Euro im Jahr, der das zu versteuernde Einkommen reduziert.
  • Werbungskosten: Wie im Berufsleben steht Rentnern ein Freibetrag für Kosten eines Steuerberaters oder Rechtsanwalts zu – die Werbungskostenpauschale. Dieser Pauschbetrag beträgt 102 Euro im Jahr. Wenn die Werbungskosten höher sind, sollten diese in der Steuererklärung angeben werden.
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Das sind beispielsweise Rechnungen von Handwerkern, dem Schornsteinfeger, aber auch die Kosten für Hausmeister- oder Winterdienste.

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