Österreich: Staatliche Konjunkturhilfen retteten bislang 200.000 Arbeitsplätze während der Coronakrise

Konjunkturhilfen zur Abfederung von Corona haben rund 200.000 Arbeitsplätze in Österreich 2020 gerettet. In diesem Jahr waren es bislang rund 41.000. Dies ist ein Ergebnis einer Studie des europäischen Forschungsnetzwerks EconPol Europe. Von den 200.000 Stellen im Jahre 2020 sind allein 191.000 auf Kurzarbeit zurückzuführen. Die Kurzarbeit hat besonders erfolgreich verhindert, dass die Beschäftigung im gleichen Ausmaß wie die reale Wirtschaftstätigkeit sank. Sie ist eine geeignete Maßnahme, um Einkommen zu stabilisieren und Unternehmen bei der Erhaltung ihres Personals zu unterstützen, sagt Studienautor Klaus Weyerstraß vom Wiener Institut für Höhere Studien.

Weitere Hilfen für Arbeitnehmer, Selbständige und Unternehmen waren Steuersenkungen und Steuerstundungen, Fixkostenzuschüsse und Verlustausgleiche sowie Maßnahmen zur Förderung von Investitionen. Der geschätzte Effekt auf die Wirtschaftsleistung betrug der Studie zufolge 2020 und 2021 jeweils 0,9 Prozentpunkte. „In einer Rezession, die aufgrund von staatlichen Einschränkungen des Konsums entsteht, ist die Anregung des Konsums nicht die angezeigte finanzpolitische Reaktion. Eine Unterstützung für jene Arbeitnehmer und Selbstständigen, die von der Schließung von Unternehmen betroffen sind, ist jedoch angebracht“, erklärt Weyerstraß.

Das österreichische Konjunkturpaket ist das drittgrößte in der EU und beläuft sich auf rund 50 Milliarden Euro. Trotz seines Umfangs zeigt die Studie einen relativ geringen Anstieg der öffentlichen Verschuldung: Die Defizitquote fiel im Jahre 2020 um 2 Prozentpunkte und im Jahr 2021 um etwa 0,75 Prozentpunkte höher aus. Aufgrund der automatischen Stabilisatoren (geringere Steuereinnahmen und höhere Ausgaben für Arbeitslosengeld) ist der Gesamtanstieg des Schuldenstandes jedoch erheblich. Zudem fällt ein Teil der budgetären Auswirkungen (vor allem Mindereinnahmen bei den Unternehmenssteuern) erst in den kommenden Jahren an.

Die Konjunkturmaßnahmen sollten daher zurückgefahren werden, sobald die Pandemie überwunden sei, um so einen gesunden Staatshaushalt zu sichern, sagt Weyerstraß weiter. „Unternehmen, die ohnehin aus dem Markt ausgeschieden wären, sollten nicht künstlich am Leben gehalten werden. Dies würde den Strukturwandel behindern. Aus demselben Grund sollte die Kurzarbeit nur so lange angeboten werden, wie die Eindämmungsmaßnahmen oder andere pandemiebedingte Probleme wie Unterbrechungen der Versorgungskette andauern.“