COVID19: Warum nicht Schadensersatz vom Staat kassieren?

Die aktuelle Coronavius-Pandemie verlangt uns allen sehr viel ab. Da darf man als Bürger erwarten, dass die Regierungen überlegt und auf Basis von fundierten Daten entscheiden. Wenn nicht, wer haftet dann wofür? Eine Analyse von Sascha Rauschenberger.

Als Unternehmensberater weiß man, dass man für das, was man berät auch haftet. Für solche Fälle ist man versichert. Das gilt auch für Ärzte, Rechtsanwälte, Handwerksbetriebe und andere Berufe. Es gibt Produkthaftungen wie gerade ein deutscher Pharmagigant mit Monsanto erfährt. Oder man haftet für falsche Versprechungen, „getürkte“ Software oder miese Produkte. Das wurde in der Diesel-Krise deutlich. Man haftet sogar für Aussagen gegenüber Kunden, wenn diese dabei Schaden erleiden, wie die Deutsche Bank mit Herrn Kirch lernen musste. Wer im Winter den öffentlichen Gehweg nicht von Schnee und Eis befreit haftet in manchen Kommunen auch für Folgeschäden.

Selbst wer nichts macht, und sogar andere den Schaden verursachen, zahlt mitunter wegen der Gefährdungshaftung, wie Eigentümer gestohlener Autos wissen. Man haftet sogar, wenn Einbrecher in der eigenen Wohnung zu Schaden kommen, wenn sie die Treppe herunterfallen, weil ein Teppich darauf fehlerhaft befestigt war.

Und wofür haftet der Staat?

In der Corona-Krise wird deutlich, dass vieles, was beschlossen wurde, bestenfalls Stückwerk war. Auf falschen Vorstellungen, falschen Zahlen und nicht validen Datengrundlagen basierte. Daher mitunter zu spät umgesetzt wurde. Oder gar nicht umgesetzt wurde und dann auch noch zu spät ausgesetzt wurde.

Dreh- und Angelpunkt ist hierbei das RKI und seine Daten- und Informationsbereitstellung. Sein Datenmanagement, das in der Abteilung von Herrn Wieler persönlich verantwortet wird (HIER). Das RKI bediente sich fast ausschließlich vom Zahlenmaterial der Gesundheitsämter. Doch diese lieferten mitunter falsche Zahlen, gar nicht oder nur verspätet. Hatten unterschiedliche Zählmethoden, Auswertungen und Meldewege. Am Ende versuchte dann das RKI mit mathematischen Modellrechnungen die aktuelle und entscheidungsrelevante Zahl zu extrapolieren… Das ist dann fast so als wenn das Finanzamt am Ende des Jahres vom Bürger akzeptieren würde, seine Einkünfte geschätzt zu haben. DAS wäre in der Tat mal schön, oder?

Nur bei einer Pandemie kann das nicht sein. Schon gar nicht, wenn dann die Regierung nur aufgrund dieser Zahlen dann volkswirtschaftliche Maßnahmen beschließt, die für Millionen existenziell sind. Entweder, weil der Virus sie dann erwischen könnte, und dass es ihn gibt ist keine Frage(!!), sondern auch weil er die wirtschaftlich-soziale Existenz von noch mehr Menschen bedroht, unser Staatswesen gefährdet, systemkollabierend wirkt und unser Vermögen an sich bedroht.

Auf dem Vermögen liegt dabei nicht der Schwerpunkt der Betrachtung, aber ohne Vermögen an sich kann der Staat nicht handeln, regulieren und lenken. Und der Bürger nicht leben. Schon gar nicht im Alter, da die Rente/Pension nicht reichen werden wird. Das wird gern vergessen.

Wenn der Staat also jetzt Coronahilfen gewährt, Unternehmen bezuschusst und Konzerne stützt, dann ist das keine Hilfe im Sinne christlicher Nächstenliebe und uneigennützige Wohlfahrt, sondern Mittel zum Zweck.

Wenn der Staat Reiseverbote verhängt, auch im internationalen Konsens mit anderen Staaten, dabei dann das Geschäft von Unternehmen indirekt beeinträchtigt oder gar akiv verhindert, dann ist das im Rahmen einer Pandemiebekämpfung nicht nur geboten, sondern absolut notwendig und rechtens. Keine Frage.

Was ist aber, wenn im Rahmen der Entscheidungsfindung, der Maßnahmenabwägung und der Umsetzung Fehler passierten, die zu falschen, inkorrekten und überzogenen/verspäteten Maßnahmen führten? Was ist, wenn die staatlich angestellten Berater des Staates unkorrekt und vielleicht sogar fachlich falsch beraten haben. Wissentlich, dass ihre Datenbasis schlecht bis komplett invalide war. Die mathematischen Modellrechnungen letztlich so etwas wie eine Diesel-Schummelsoftware waren. Eine „Blackbox“, die gern als gottgegeben angesehen wird und daher auch hinsichtlich Zusammensetzung, Wirkung, Methodik und Validität gerade durch das RKI als nicht kritikwürdig angesehen wird. Wohl sakrosankt sein soll. Die Stadt Köln hat auf die Berichterstattung zu aktuellen Zahlen verzichtet. Die Lokalpresse berichtete darüber kurz (HIER). Was alleine in diesem Artikel zu lesen ist lässt jeden Unternehmensberater, Projektmanager und Verantwortlichen in der Wirtschaft erblassen, wenn er daran denkt, dass ER dafür verantwortlich sein sollte. Hier würde nämlich seine Haftpflichtversicherung passen müssen und ER würde vollumfänglich persönlich haften.

Man liest, dass am Wochenende weniger Tests ausgewertet wurden, da das Personal nicht da war. Daher die Zahlen stichtagsbezogen am Montag zu niedrig waren. Ständig nachkorrigiert werden mussten. Dass das Softwaresystem automatisch stichtagsbezogen Corona-Infizierte als „gesund“ ausgebucht und so weitergemeldet hat. Unabhängig davon, ob das stimmte oder nicht. Nun ist Köln nicht ein Wald- und Wiesendörfchen im Sauerland, der Uckermark oder sonstwo in idyllischer Randlage. Die OB, Frau Henriette Reker (parteilos), startet gerade den Wahlkampf zur Wiederwahl mit dem Ansatz der modernsten digitalen Stadtverwaltung Deutschlands… Wenn diese digitale Datenverarbeitung in einer existenziell bedrohlichen Pandemie SO aussieht, und das in einer der größten Städte Deutschlands mit entsprechendem Risiko für die Bevölkerung und Wirtschaft, dann will man gar nicht wissen wie andere Kreise gemeldet haben. Und gezählt. Oder geschätzt?

Wenn ein Unternehmensberater so etwas tolerieren würde, ohne sich mehrfach revisionssicher mit seinen Bedenken innerhalb des „Reportingsprojektes Pandemie“ beim Kunden schriftlich/digital abgesichert zu haben, gern auch redundant, dann würde er haften. Daher verlangen Kunden auch gern den Versicherungsnachweis vom Berater.

Nun denn. Wo ist der Versicherungsnachweis des RKI? Und wo der, den der Staat als Eigentümergesellschafter beim RKI hat? Unter dem Strich haftet also der Staat.

Wenn wir jetzt als Beispiel die Lufthansa ansehen, dann sind die Staatshilfen in Höhe von neun Milliarden durchaus begründet. Verluste von einer Million pro Stunde(!) sind mit fast allen Flugzeugen am Boden schnell erreicht. Doch warum dem Staat Anteile dafür am Unternehmen geben müssen? Warum sollte der nicht erstmal nachweisen, dass ihn an der wirtschaftlichen Katastrophe keine (Mit)Schuld trifft? Eben aufgrund inkorrekter Entscheidungen und aufgrund invalider Daten des RKI?

Warum nicht 9 Milliarden als Schadensersatz bekommen? Oder sogar noch mehr?

Der Atomausstieg über Nacht, als nebulöse Einzelentscheidung, hat auch Schadensersatz begründet. Weil Verträge gebrochen wurden. Die jährlich ausufernde EEG-Umlage ist das, was uns diese Haftung beschert hat.