Union geht bei Grundrente einen Kompromiss ein

Im Streit über die geplante Grundrente hat die Bundesregierung umstrittene Details geklärt. Ein angepasster Gesetzentwurf ist in der Ressortabstimmung zwischen Bundesministerien für Arbeit und Gesundheit vereinbart worden. Die Vorlage von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am 12. Februar im Bundeskabinett beraten werden.

Geringverdiener sollen der Einigung der Minister Heil (SPD) und Spahn (CDU) zufolge nach 33 Beitragsjahren einen Zuschlag auf die Rente bekommen, der nach 35 Jahren dann die volle Höhe erreicht. Einkommen von mehr als 1.250 Euro bei Alleinstehenden oder 1.950 Euro bei Paaren werden zu 60 Prozent angerechnet und so abgeschmolzen – das ist neu, im vorherigen Entwurf war noch von 40 Prozent die Rede.

Einkünfte oberhalb der Einkommensgrenze werden also stärker als bisher vorgesehen mit dem Rentenanspruch verrechnet. Einkommen von mehr als 1.600 Euro bei Singles beziehungsweise 2.300 Euro bei Paaren sollen sogar vollständig angerechnet werden.

Mögliche Kapitalerträge sollen bei der Einkommensprüfung umfassend berücksichtigt werden. Sie müssen der Rentenversicherung vollständig mitgeteilt werden, diese kann sie dann überprüfen. Damit wird die Bedürftigkeitsprüfung erweitert.

Die Finanzierung der Grundrente bleibt weiterhin umstritten. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will Einnahmen aus einer von ihm geplanten Finanztransaktionssteuer für die Grundrente zu nutzen. Diese Börsensteuer ist umstritten, da sie vor allem kleine Sparer belastet und international nicht durchsetzbar ist. Im Gesetzentwurf zur Grundrente ist von der Finanztransaktionssteuer denn auch keine Rede mehr. Dort heisst es nun, die Grundrente werde vollständig aus Steuermitteln finanziert. Dafür werde der Bundeszuschuss an die Rentenversicherung „ab dem Jahr 2021 dauerhaft um 1,4 Milliarden Euro erhöht“.