Trotz Rente arbeiten viele Ältere. Wieviel dürfen sie hinzuverdienen?

Auch nach dem Eintritt in die Rente dürfen Ältere arbeiten. Aber es gibt Grenzen, die beachtet werden müssen.

Manche Ältere wollen arbeiten, weil sie sich zu jung für den „Ruhestand“ fühlen. Andere müssen arbeiten, weil die Rente für ein Leben im Alter nicht reicht – ihnen droht die Altersarmut. Mehr Menschen denn je haben für sich die Wahl getroffen, trotz Rente weiterzuarbeiten und damit ihr Einkommen aufzubessern. Mehr als ein Drittel sämtlicher beschäftigten Rentner sind statistisch auf das zusätzliche Einkommen zum Lebensunterhalt angewiesen. Es handelt sich allein in Deutschland um Millionen Ältere. Geld-Mangel im Alter ist keine zu verharmlosende Entwicklung im Hinblick auf die Altersarmut, die auch im Zuge der sich entwickelnden Inflation weiter zunehmen könnte.

Arbeiten trotz Rente: Manche engagieren sich freiwillig, Andere müssen arbeiten

Vor allem Besserqualifizierte arbeiten offenbar länger als sie müssten: in dieser Gruppe ist den Angaben nach jeder Vierte in der Altersgruppe zwischen 65 und 69 Jahren berufstätig. Auch Selbstständige sind länger im Job. Das Statistische Bundesamt vermutet den Grund darin, dass Selbständige und Freiberufler oft nicht in die Rentenversicherung einzahlen und so zu wenig oder gar keine Rentenansprüche erwerben.

Welche Regeln gelten für einen Zuverdienst in der Rente?

Sobald Arbeitnehmer Ihre jeweilige Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen sie im Prinzip unbegrenzt hinzuverdienen. Ein Großteil der erwerbstätigen Rentner arbeitet als Minijobber. Bei der Kombination aus Rente und 450-Euro-Job müssen sie sich nicht sozialversichern. Aus ihrer Tätigkeit resultierende Einnahmen erhalten sie steuerfrei. Einen Abzug bei der Rente gibt es also nicht.

Wer seiner Arbeit gar nicht mehr oder nur eingeschränkt nachgehen kann, erhält gegebenenfalls eine Erwerbsminderungsrente. Wenn das der Fall ist, kann ein Nebenverdienst durchaus zur Rentenkürzung führen. Gleiches gilt auch für die Hinterbliebenenrente. Für die vorgezogene Rente aufgrund einer festgestellten Erwerbsminderung gibt es eine spezielle Regelung. Diese Personengruppe darf hinzuverdienen – jedoch nur soweit es die Gesundheit erlaubt. Es geht in diesem Zusammenhang zumeist um die Anzahl der geleisteten Stunden sowie das Gehalt. Grundsätzlich gilt: Maximal 6.300 Euro brutto pro Jahr sind wie bei vorgezogenen Altersrentnern erlaubt und bleiben ohne Rentenabzug. Was darüber hinausgeht, wird angerechnet.

Wenn vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze eine Rente bezogen wird, hat der Gesetzgeber für den Nebenverdienst Grenzen festgelegt. So gibt es bestimmte Personengruppen („Rente mit 63“, Altersrente für besonders langjährig Versicherte ((45 Arbeitsjahre)), Altersrente für Schwerbehinderte), die ihren Hinzuverdienst der Rentenversicherung melden müssen, weil ab einer bestimmten Einkommensgrenze ein Rentenabzug droht. Bis zum Eintritt in das gesetzliche Rentenalter dürfen pro Jahr bis zu 6.300 Euro hinzuverdient werden, ohne dass es Einbußen der Altersbezüge gibt.