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Die Ungleichheit wächst: Beamtenpensionen sollen stärker steigen als Renten

Seit langem wird beklagt, dass Pensionäre besser versorgt werden als Rentner. Nun wächst die Kluft weiter, Rentner werden noch stärker benachteiligt.

Der Entwurf zum Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz, das noch vor der parlamentarischen Sommerpause beschlossen werden soll, sieht vor, dass den Beamtinnen und Beamten im Jahr 2023 steuerfreie Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 3.000 Euro zum Ausgleich für die stark gestiegene Inflation gewährt werden. Dies gilt – in Abhängigkeit der jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssätze in der Hinterbliebenenversorgung – auch für die Versorgungsempfänger des Bundes.

Für das nächste Jahr ist zum 1. März 2024 eine Anhebung der Dienst-, Amts- und Versorgungsbezüge um einen einmaligen Sockelbetrag in Höhe von 200 Euro vorgesehen. Anschließend steigen die Beamtenbezüge und Pensionen um 5,3 Prozent.

Damit werden die Pensionen für Beamte weit stärker angehoben als die Renten für Arbeitnehmer. Die Rentenanpassung 2023 sieht vor, dass die Renten im Westen um 4,39 % und in den neuen Bundesländern um 6,4 % steigen. Einen Inflationsausgleich oder einen Sockelbetrag gibt es nicht. Im Gegenteil: da die Inflationsrate bei 6,4 % liegt (Juni 2023), erleiden Rentner im Gegensatz zu den Pensionären einen realen Kaufkraftverlust.

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