Das kommt im Jahr 2020 – Gesetzliche Änderungen

Rente, Impfpflicht, Strompreise, Bahntickets: Das ändert sich alles für die Verbraucher in Deutschland im Jahr 2020

2020 treten viele neue Gesetze und Regelungen in Kraft. Die Bürger dürfen sich auf höhere Löhne und Renten, mehr Kindergeld und günstigere Bahntickets freuen. Aber die Strompreise steigen weiter und auch die Luftverkehrssteuer wird erhöht.

Die Einkommen werden steigen

Mindestlohn und Mindestlohn für Azubis

Der Mindestlohn wird von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben. Auch der Mindestlohn für Azubis wird erhöht – auf mindestens 515 Euro im ersten Lehrjahr. In den folgenden Jahren wird der Betrag Schritt für Schritt auf dann 620 Euro monatlich angehoben.

Auch für Arbeitnehmer im Pflege-Bereich sind höhere Löhne geplant. Ein Stundenlohn von 14 Euro ist von Gesundheitsminister Jens Spahn geplant.

Grundfreibetrag

Die Einkommensgrenzen für alle Steuersätze steigen 2019 um 1,95 Prozent. Der steuerliche Grundfreibetrag wird um 240 Euro angehoben. Bei Ledigen bleibt ab Januar Einkommen bis zu 9.408 Euro, bei Verheirateten bis zu 18.816 Euro steuerfrei.

Rente

Die Einkommensgrenze, bis zu der man Beiträge zur Rentenversicherung zahlen muss, steigt im Westen von 6.700 auf 6.900 Euro im Monat, im Osten von 6150 Euro auf 6450 Euro. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze werden keine Rentenbeiträge fällig.

Die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1955 geboren sind, können mit 65 Jahren und neun Monaten regulär ohne Abschläge in Rente gehen. Für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen.

Rund vier Millionen Betriebsrentner werden ab Januar 2020 finanziell entlastet. Bis zu einem monatlichen Freibetrag von 159,25 Euro werden keine Krankenkassenbeiträge mehr auf die Betriebsrente fällig. Oberhalb des Freibetrags muss aber der volle Satz gezahlt werden, der im Moment im Bundesdurchschnitt bei 15,5 Prozent liegt. Am stärksten profitieren Senioren, die eine Betriebsrente zwischen rund 155 und 320 Euro im Monat beziehen, für sie halbiert sich der Krankenkassenbeitrag. Für niedrigere Betriebsrenten wird schon heute kein Beitrag fällig. Da das Gesetz erst im Dezember 2019 verabschiedet wurde, werden die Abzüge im Januar 2020 noch so hoch sein wie im Dezember 2019. Die zu viel gezahlten Beträge werden aber rückwirkend von den Kassen erstattet.

Die Rentenbezüge steigen im Juli 2020 erneut: um 3,15 Prozent in Westdeutschland und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent.

Sozialhilfe und Arbeitslosengeld

im Bereich Sozialhilfe und Arbeitslosengeld 2 steigen die Sätze um acht Euro, für Kinder unter fünf Jahren um fünf Euro, für Kinder unter 13 Jahren um sechs Euro. Zudem sinken die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

Kleinunternehmergrenze

Die Kleinunternehmergrenze wird angehoben – von 17.500 auf 22.000 Euro im Jahr.

Familien: Kindergeld, Unterhalt, Impfpflicht, Pflegepflicht, Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag, Gesndheit

Unterhaltsvorschuss

Mit dem Existenzminimum wird auch der Unterhaltsvorschuss angehoben. Je nach Alter des Kindes beträgt dieser dann auf 165 Euro, 220 Euro oder 293 Euro.

Kinderzuschlag

Der Kinderzuschlag ist eine finanzielle Extra-Unterstützung für Eltern, deren Einkommen zu gering ist, um für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen. Hier sollen die oberen Einkommensgrenzen entfallen. Das Einkommen der Eltern, das ihren eigenen Bedarf übersteigt, wird dann nur noch zu 45 Prozent statt zu 50 Prozent angerechnet.

Kinderfreibetrag

Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben. Er steigt um 192 Euro pro Kind – auf 5172 Euro für zusammen veranlagte Eltern, beziehungsweise auf 2486 Euro je Elternteil. Der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf liegt bei 2640 Euro. Beide Freibeträge werden für die Einkommenssteuer zusammengerechnet.

Unterhalt

Gute Neuigkeiten für Trennungskinder: Im Januar tritt die neue „Düsseldorfer Tabelle“ in Kraft, dann erhalten minderjährige Kinder getrenntlebender Eltern zwischen 15 und 21 Euro mehr Unterhalt im Monat. Kinder unter sechs Jahren bekommen mindestens 369 Euro (statt bislang 354 Euro) ab 2020 und ab 2021 mindestens 378 Euro im Monat. Kinder zwischen sechs und elf Jahren können mit 424 Euro (statt bisher 406 Euro) beziehungsweise 434 Euro ab 2021 rechnen. Kinder von zwölf bis 17 Jahre haben ab 2020 Anspruch auf einen monatlichen Mindestunterhalt von 497 Euro (21 Euro mehr als zuvor) und ab 2021 von 508 Euro. Volljährige Trennungskinder dagegen bekommen (in der niedrigsten Einkommensgruppe) nur drei Euro pro Monat mehr.

Freuen können sich hingegen Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnhaft sind: Ihr Bedarfssatz steigt von 735 auf 860 Euro.

Die Impfpflicht kommt

Ab März 2020 tritt die Impfpflicht gegen Masern in Kraft – vor einer Aufnahme in Kita oder Schule müssen Eltern den Impfschutz (mit Impfausweis, gelben Untersuchungsheft oder ärztlichem Attest) nachweisen können. Eine verlängerte Frist bis Ende Juli 2021 gilt für Kinder, die bereits in die Kita oder zur Schule gehen. Wer sich nicht an die Impfpflicht hält, muss bis zu 2.500 Euro Bußgeld zahlen.

Befreiung von der Pflegepflicht

Kinder von Pflegebedürftigen müssen sich erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 an der Pflege ihrer Eltern beteiligen.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Einkommensgrenze, bis zu der man Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss, steigt von 4.537,50 Euro im Monat auf 4.687,50 Euro. Erst das Einkommen, das über dieser Grenze liegt, bleibt beitragsfrei. Von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung kann wechseln, wer 2020 mindestens 62.550 Euro (bisher: 60.750) verdient.

Zusatzbeitrag

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben, steigt zum 1. Januar leicht von 0,9 auf 1,1 Prozent. Arbeitgeber und -nehmer teilen sich diesen Zusatzbeitrag seit diesem Jahr allerdings wieder zur Hälfte.

Arzttermine

Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sollen künftig nicht nur – wie bisher – innerhalb von vier Wochen Termine bei Fach-, sondern jetzt auch bei Haus- und Kinderärzten vermitteln. Allerdings gibt es keinen Anspruch darauf, einen Termin bei einem bestimmten Arzt zu bekommen. Die Servicemitarbeiter sind ab Januar bundesweit 24 Stunden am Tag und sieben Tage die Woche unter der Notdienstnummer 116117 erreichbar. Bei Akutfällen sollen sie zudem dafür sorgen, dass Patienten schnell in Arztpraxen, Notfallambulanzen oder Kliniken unterkommen.

Digitalisierung der Gesundheit

Ab dem zweiten Quartal 2020 sollen Ärzte Rezepte für Gesundheits-Apps ausstellen können.

Änderungen 2020 für Steuerzahler: Bahntickets, Flugsteuer, Tampons, Bahn- und Flugtickets

Deutsche Bahn wird billiger

Die Bahntickets werden billiger werden – die Mehrwertsteuer soll von 19 auf sieben Prozent gesenkt werden. Fliegen dagegen wird teurer: Steuern auf Flugtickets sollen zum April 2020 angehoben werden.

Fliegen wird teurer

Für Inlandsflüge wird die Luftverkehrssteuer auf 13,03 Euro angehoben, für Flüge bis 6000 Kilometer auf 33,01, für noch längere Flüge auf 59,43 Euro. Beide Steueränderungen sollen sich auf die Preise von Bahn- beziehungsweise Flugtickets auswirken.

Hygieneprodukte und E-Paper werden billiger

Damenhygieneprodukte wie Binden und Tampons werden zukünftig nur noch mit sieben Prozent Mehrwertsteuer besteuert. Das Gleiche gilt für E-Paper, Zeitschriften und Bücher.

Änderungen für Mieter: Wohngeld und Stromkosten

Das Wohngeld wird erhöht

Das Wohngeld steigt dank der Wohngeldreform ebenfalls – für etwa 660.000 betroffene Haushalte. Damit soll den steigenden Mietpreisen entgegengewirkt werden.

Die Stromkosten werden teurer

Die Strompreise hingegen werden angehoben – um 5,5 Prozent pro Kilowattstunde. Für einen 4-Personen-Haushalt ergibt das eine Preiserhöhung von 13 Euro.


Bild: Rainer Sturm / pixelio.de