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Völkerrecht: Wird Deutschland durch Panzer-Lieferungen an die Ukraine zur Kriegspartei?

Viele Bürger lehnen Panzer-Lieferungen an die Ukraine ab. Sie befürchten, dass Deutschland zur Kriegspartei werden könnte. Machen Panzer-Lieferungen Deutschland völkerrechtlich zur Kriegspartei?

Bundeskanzler Olaf Scholz und andere Vertreter der SPD lehnen bisher Lieferungen von Kampfpanzern an die von Russland überfallene Ukraine ab. Sie verweisen darauf, dass die Gefahr einer Ausweitung des Ukrainekrieges bestünde und der Kreml-Diktator Putin Panzer-Lieferungen so interpretieren könnte, dass Deutschland völkerrechtlich zur Kriegspartei würde. Dabei wird davon ausgegangen, dass Deutschland als Kriegspartei ein rechtmäßiges Ziel russischer Angriffe werden könnte.

Unstrittig bei den Parteien im Deutschen Bundestag ist, dass es sich bei dem Ukrainekrieg um einen völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg handelt.

Mit der Ächtung des Krieges durch den Briand-Kellogg-Pakt und dem Gewaltverbot in der Charta der Vereinten Nationen gibt es für den Krieg rechtlich grundsätzlich keine Grundlage mehr. Eine Ausnahme bildet der Verteidigungskrieg. Für die Rechtsstellung als Kriegspartei und die Anwendung des Kriegsrechts kommt es nach Auffassung von Stefan Talmon, Professor für internationales Recht an der Universität Bonn und Fellow des St. Anne’s College in Oxford nicht auf den subjektiven Willen der Staaten zum Krieg, sondern ausschließlich auf den objektiven Tatbestand des internationalen bewaffneten Konflikts an. Dieser liegt vor, sobald ein Staat gegen einen anderen Staat Waffengewalt einsetzt.

„Es mag politische Gründe geben, der Ukraine in ihrer schwersten Stunde die nötige militärische Unterstützung seitens Deutschlands zu versagen – das Völkerrecht sollte hierfür jedoch nicht missbraucht werden.“

Professor Stefan Talmon

Die Lieferung von Panzern oder anderen Waffen an die Ukraine und die Ausbildung ukrainischer Soldaten an diesen Waffen auf dem Boden der Bundesrepublik erfüllt nicht den Tatbestand des Einsatzes von Waffengewalt gegen Russland durch Deutschland. Daher wird Deutschland durch die Waffen-Lieferungen völkerrechtlich nicht zur Kriegspartei.

Darf Russland nach dem Kriegsführungsrecht Gewalt gegen Deutschland anwenden?

Die Mitgliedsländer der UN dürfen gemäß der UN-Charta grundsätzlich nicht zur Gewalt greifen, um politische Ziele zu erreichen. Anders ist die Situation, wenn Staaten sich gegen einen bewaffneten Angriff im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts verteidigen. Im Falle des Ukrainekrieges hat Russland völkerrechtlich die Ukraine angegriffen. Daher kann Russland auch die Unterstützung der angegriffenen Ukraine nicht als Angriff des Westens auf Russland interpretieren, so Professor Talmon.

Russland ist nicht nur Mitglied der UN, sondern sogar ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates.

Rechtlich gäbe es also keine Rechtfertigung für einen Angriff Russlands auf Deutschland. Allerdings hält sich Wladimir Putin ja auch bisher schon nicht an Rechtsnormen.

Quelle Verfassungsblog.de.

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