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FFP2-Maskenpflicht: wo sie wann gilt

Das neue Infektionsschutzgesetz gilt jetzt. Wo Maskenpflicht besteht und wer das bestimmt.

Die Ampel-Koalition hat nach wochenlangem Gezerre ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen, das seit 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gilt. Jetzt soll vor allem das Tragen einer FFP2-Maske die Bürger vor einer Infektion durch das Corona-Virus schützen.

Hier muss eine FFP2-Maske bundesweit getragen werden

  • im Fernverkehr in Bus und Bahn
  • in Arztpraxen
  • in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Patienten und gepflegte Personen dürfen die Maske in Räumen, die für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmt sind, absetzen)
  • Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen benötigen zusätzlich einen Coronatest

Die Bundesländer können in eigener Kompetenz die Maskenpflicht ausweiten

  • Maskenpflicht im ÖPNV
  • Restaurants, Bars, Kultureinrichtungen, Veranstaltungsorten, Sportstätten
    Schüler ab Klasse 5
  • Testpflicht für Schulen, Kitas und Gemeinschaftseinrichtungen
  • für das Personal von Bildungs-Einrichtungen