Gesundheit in DNEWS24
FFP2-Maskenpflicht: wo sie wann gilt
Das neue Infektionsschutzgesetz gilt jetzt. Wo Maskenpflicht besteht und wer das bestimmt.
Die Ampel-Koalition hat nach wochenlangem Gezerre ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen, das seit 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gilt. Jetzt soll vor allem das Tragen einer FFP2-Maske die Bürger vor einer Infektion durch das Corona-Virus schützen.
Hier muss eine FFP2-Maske bundesweit getragen werden
- im Fernverkehr in Bus und Bahn
- in Arztpraxen
- in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Patienten und gepflegte Personen dürfen die Maske in Räumen, die für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmt sind, absetzen)
- Besucher von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen benötigen zusätzlich einen Coronatest
Die Bundesländer können in eigener Kompetenz die Maskenpflicht ausweiten
- Maskenpflicht im ÖPNV
- Restaurants, Bars, Kultureinrichtungen, Veranstaltungsorten, Sportstätten
Schüler ab Klasse 5 - Testpflicht für Schulen, Kitas und Gemeinschaftseinrichtungen
- für das Personal von Bildungs-Einrichtungen