Demografie und Politik in DNEWS24

Ferda Ataman fordert Ende der Altersdiskriminierung

Das Grundgesetz muss ergänzt werden und Alte und queere Menschen schützen, fordert Ferda Ataman.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, hat gefordert, den Artikel 3 des Grundgesetzes genauer zu fassen. So heißt es dort bisher:

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Nach Vorstellung von Ataman sollen dort künftig auch alte und queere Menschen explizit genannt werden.

Die Antidiskriminierungsbeauftragte erinnerte in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe daran, dass Menschen mit Behinderung auch erst seit 1994 in Artikel 3 des Grundgesetzes berücksichtigt werden. Anlässlich des 75. Jahrestages der Verkündigung des Grundgesetzes rief Ataman die Abgeordneten des Bundestages auf, „endlich die Lücken im Grundrechtekatalog zu schließen“. Alle Menschen verdienten den gleichen Schutz vor Diskriminierung.


Bild: Steffen Kugler Bundespresseamt

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