Die Rente ist typisch deutsch – zu kompliziert

Deutsche Sozialrichter weisen darauf hin, dass das Rentengesetz viel zu kompliziert und nicht mehr handhabbar sei.

Ein Gesetz mit mehr als 300 Paragraphen, 400 Seiten Text-Umfang, Renten-Formeln höchster Mathematik – das ist das deutsche Renten-Gesetz. Nun schlagen Sozialrichter Alarm. Sie weisen darauf hin, dass Gesetz sei viel zu kompliziert und für die Juristen selbst unverständlich. „Die Rentenanpassung ist faktisch selbst von Fachleuten kaum noch nachvollziehbar“, heißt es in einer Stellungnahme des Deutschen Sozialgerichtstages zum jüngsten Rentengesetz der Ampel-Regierung. „Der Gesetzestext zur Rentenanpassung ist bis zur Unkenntlichkeit und Inpraktikabilität aufgebläht.“ zitiert die Bild-Zeitung. Die letzte Woche vom Bundes-Kabinett beschlossene Rentenanpassung, die zum 1. Juli 2022 in Kraft treten soll, umfasse 3 Paragraphen und weite die Rentenformel und Anpassungsfaktoren um 25 % aus.

„Der offizielle Zusammenhang, nachdem sich die Renten grundsätzlich wie die Löhne entwickeln, ist nur noch ein Feigenblatt.“ Eine „Vielzahl an Ausnahmeregelungen“ würden die Rentenentwicklung „regelmäßig faktisch von der Lohnentwicklung abkoppeln“. Selbst für den verständigen Laien sei es nicht mehr nachvollziehbar, „wie sich das Ergebnis berechnet“. zitiert die Bild-Zeitung den Sozialgerichtstag.

Sozialrechts-Experten raten nun dringend zu einer Verschlankung und Vereinfachung der gesetzlichen Regelungen. Das stetige Flickwerk an bestehenden Regelungen führe nur zu einer weiteren Verkomplizierung des Renten-regelwerkes.

Die Renten-Software hinkt hinterher

Laut Deutsche Rentenversicherung sind die IT-Experten immer noch mit den Änderungen zur Angleichung der Ost-West-Renten und der Grundrente beschäftigt. „Damit ist eine vollständige Auslastung der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen im Bereich Rentenentwicklung erreicht. Eine kurzfristige Aufstockung von Mitarbeitenden ist aufgrund der hohen Fachspezifität nicht möglich und auch durch Externe nicht leistbar.“ Somit seien die im neuen Rentengesetz geplanten Änderungen „keinesfalls“ vor Juli 2024 umsetzbar. so die Bild-Zeitung.

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