Coronavirus COVID19: Soziale Hilfen für Bürger beschlossen

Bürger erhalten Aufschub für Miet-, Strom- und Telefon-Zahlungen. Was Aufschub bedeutet ist klar.

Miete, Strom, Telefon – die Kosten laufen weiter, auch wenn die Einnahmen, Löhne und Gehälter ganz ausbleiben oder geringer ausfallen, als gewohnt und benötigt. Der Bundesrat hat nun beschlossen, dass Bürger, die aufgrund der Coronavirus-Pandemie in Zahlungsschwierigkeiten kommen, vor Inkasso-Verfolgungen, Insolvenz und Kündigungen geschützt werden. Sie dürfen einen Aufschub der Zahlungen beanspruchen. Aufschub bedeutet aber, dass sie, wenn die Verhältnisse sich wieder normalisiert haben, die aufgelaufenen Schulden begleichen und zum Beispiel Mietrückstände bezahlen müssen.

Miet-Kündigungen wegen anderer Gründe, etwa wegen Eingenbedarfs, bleiben möglich. Die gesetzliche Ausnahmeregelung zielt vor allem darauf ab, keine Mietkündigungen zu provozieren, ehe die staatlichen Hilfsprogramme für Firmen, Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige angelaufen sind.

Die Regelung gilt allerdings nur für Verträge, die vor dem 8. März 2020 geschlossen worden sind. Zu diesem Zeitpunkt waren die Folgen der Corona-Pandemie noch nicht absehbar.

Bei Bedarf will die Bundesregierung die Ausnahmeregelungen bis September verlängern.