Bundestagswahl 2021 – wir informieren, Sie entscheiden! DNEWS24

Zum 20. Mal wird in Deutschland das Parlament gewählt – der Deutsche Bundestag. DNEWS24 informiert – die Bürger entscheiden.

Der Countdown zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages läuft.

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6.211 Kandidaten von 47 Parteien bewerben sich um die voraussichtlich deutlich mehr als 700 Sitze des 20. Bundestages, der am 26. September 2021 von 08.00 bis 18.00 Uhr gewählt wird. 60,4 Millionen Wahlberechtigte können in 10.799 Gemeinden oder per Brief ihre Stimme abgeben. Bei dieser Bundestagswahl am 26. September werden 57,8 Prozent aller Wahlberechtigten über 50 Jahre alt sein. Das ist ein Rekord. Innerhalb dieser Bevölkerungs-Gruppe sind die Über-70-Jährigen mit 21,3 Prozent der Wahlberechtigten am stärksten vertreten. Die Wahlbeteiligung von Älteren ist traditionell sehr hoch. Ihre Stimme wird also die Wahl entscheiden.

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt – also eine personalisierte Verhältniswahl.

Jeder Wahl-Bürger hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.

Maßgebliches Element für die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages ist bei dem gewählten Mischsystem – bedingt durch die Anrechnung der Direktmandate – das Verhältniswahlrecht. Die Sitzverteilung erfolgt nach dem Berechnungsverfahren Sainte-Laguë/Schepers.

Bei diesem Verfahren, der Divisormethode mit Standardrundung, werden die jeweiligen Anzahlen der Zweitstimmen für die einzelnen Parteien durch einen gemeinsamen Divisor geteilt. Die sich ergebenden Quotienten werden standardmäßig zu Sitzzahlen gerundet, bei einem Bruchteilsrest von mehr oder weniger als 0,5 wird auf- bzw. abgerundet. Bei einem Rest von exakt 0,5 entscheidet das Los, wenn sich mehrere mögliche Sitzzuteilungen ergeben. Der Divisor wird dabei so bestimmt, dass die Sitzzahlen in der Summe mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmen.

Zur Berechnung gibt es drei verschiedene Methoden, die im Ergebnis rechnerisch gleich sind:

  • das Höchstzahlverfahren,
  • das Rangmaßzahlverfahren und
  • das iterative Verfahren.

Der Gesetzgeber hat sich bei der Einführung des Verfahrens für die Sitzzuteilung, das für Wahlen zum Deutschen Bundestag erstmals 2009 Anwendung fand, für das iterative Verfahren entschieden.

Beim iterativen Verfahren wird im ersten Schritt eine Näherungszuteilung errechnet, indem beispielsweise die Gesamtzahl aller zu berücksichtigenden Stimmen durch die Gesamtzahl der zu verteilenden Sitze geteilt und auf diese Weise ein vorläufiger Zuteilungsdivisor ermittelt wird. Etwa verbleibende Diskrepanzen werden in den folgenden Schritten durch Herauf- oder Herabsetzung des Zuteilungsdivisors so lange abgebaut, bis die Endzuteilung erreicht ist, bei der die Sitzzuteilung mit der Anzahl der zu vergebenden Sitze übereinstimmt.


Quelle: Bundeswahlleiter