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Arm durch Pflegebedürftigkeit

Immer mehr Bürger werden im Alter zum Pflegefall. Für viele Menschen bedeutet die Pflegebedürftigkeit trotz der Pflegeversicherung Altersarmut.

Der Staat tut viel, um Pflegebedürftige und deren Angehörige finanziell zu unterstützen. Doch trotz aller Hilfsleistungen bedeutet die Pflegebedürftigkeit für viele Betroffene das Abrutschen in die Altersarmut und die Notwendigkeit, am Ende ihres Lebens Sozialhilfe in Anspruch nehmen zu müssen.

Häusliche Pflege

Die meisten Deutschen wollen im Alter zu Hause leben. Und auch gepflegt werden. Das klappt, wenn Angehörige und Freunde die Pflege leisten können.

Für die Pflege daheim zahlt der Staat das Pflegegeld – allerdings erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 2 beträgt der Anspruch 332 Euro im Monat, 947 Euro im Monat sind es bei Pflegegrad 5. Zusätzlich haben alle pflegebedürftigen Menschen Anspruch auf monatlich 125 Euro Entlastungsbetrag.

Das Pflegegeld kann die Pflegeperson so ausgeben, wie sie es für sinnvoll hält. Für die 125 Euro Entlastungsbetrag können ausschließlich staatlich ausgesuchte Dienstleister beauftragt werden.

In Pflegestützpunkten erhält man kostenlose Pflegeberatung über die vielfältigen staatlichen Hilfsleistungen.

Zuschüsse gibt es für den barrierefreien Umbau von Wohnungen. Diese können für ein pflegebedürftiges Ehepaar bis zu 8.000 Euro betragen.

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf zehn Tage Lohnersatzleistung von der Pflegekasse der pflegebedürftigen Person, wenn sie sich als Arbeitnehmer kurzfristig um die Organisation der Pflege eines nahen Angehörigen kümmern müssen und deswegen freigestellt werden wollen.

Ab 1. Juli 2025 sollen die Leistungsbeträge für die Verhinderungspflege und für Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt werden. Damit steht den Pflegebedürftigen dann ein Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539 Euro p.a. zur Verfügung.

Aus dem Mitteln der Verhinderungspflege dürfen bis zu 1.612 Euro im Jahr für ausländische Betreuungskräfte eingesetzt werden. Diese wohnen für einige Wochen oder Monate mit im Haushalt der zu pflegenden Menschen. Danach werden sie häufig ausgetauscht.

Die stationäre Pflege wird vom Staat stärker gefördert

Seit Jahresbeginn zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung monatlich mehr Geld für die stationäre Pflege. Bei Pflegegrad 5 und Betreuung 24/7 zahlt die Pflegeversicherung bei vollstationärer Pflege im Heim 2.005 Euro im Monat für pflegebedingte Aufwendungen. Dies schließt die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege ein (Paragraf 43 Absatz 2 SGB XI).

Der Staat beteiligt sich ferner an den Kosten, die der Pflegebedürftige als Eigenanteil für die Pflegeleistungen und die Ausbildung von Pflegekräften in einer Pflegeeinrichtung zahlen müsste. Seit Januar gibt es im ersten Jahr 15 Prozent dazu, und bis hin zu 75 Prozent ab dem vierten Jahr, die der Pflegebedürftige bereits im Heim verbracht hat (Paragraf 43c SGB XI ).

Mehr als 200 Euro pro Tag kostet zum Beispiel der Platz in einer der Pflegeeinrichtungen der Caritas in Nordrhein-Westfalen. Die Kosten in Höhe von monatlich 6.000 Euro setzen sich zusammen aus 3.005 Euro Pflegekosten und Ausbildungspauschale, 1.500 Euro für Kost und Logis sowie 1.500 Euro Investitionspauschale, mit der die Pflegeeinrichtung bei Gebäuden und Technik einen zeitgemäßen Pflegestandard und den Ausbau der Einrichtung sicherstellt.

Die Differenz aus Altersbezügen – Rente zuzüglich privater oder betrieblicher Altersversorgung – und Aufwendungen für die Pflegeleistungen, muss der Pflegebedürftige aus eigenem Vermögen leisten. Kinder werden vom Staat herangezogen, wenn ihr Jahresgehalt über 100.00 Euro liegt. Wenn Senioren zur Sicherung des eigenen Vermögens in den Jahren vor der Pflege ihr Haus an die Kinder verschenkt oder zu marktunüblichen Konditionen verkauft haben, wird das Vermögen vom Sozialamt herangezogen.

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt

Aktuell sind Fünf Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer werden älter. Je älter sie werden, desto höher ist der Prozentsatz an Pflegebedürftigen. Bei den 70-Jährigen sind es heute neun Prozent, bei den über Neunzigjährigen sind es mehr als 80 Prozent, die Pflege brauchen.

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