Zuwanderung: Westbalkanregelung – Arbeit, kein Asyl

Matthias Lücke, Koordinator des MEDAM-Projekts zu Asyl und Migration und Senior Researcher am Kieler Institut für Weltwirtschaft, kommentiert die Abstimmung des Bundesrates zur Verlängerung der Westbalkanregelung.

„Der niedrigschwellige Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt durch die Westbalkanregelung hat sich seit 2016 bewährt. Bis 2019 sind auf diesem Weg über 92.000 Zugewanderte in Arbeit gekommen. Sie sind gut in den Arbeitsmarkt integriert, obwohl rund 40% nur Helfertätigkeiten ausüben. Vor allem in Bauindustrie und Gastronomie besteht offenbar ein großer Bedarf an zugewanderten Arbeitskräften, die ihre beruflichen Fähigkeiten nicht durch eine mehrjährige Berufsausbildung nachweisen können und deshalb nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz nicht in Deutschland arbeiten dürften.

Zugleich hat die Westbalkanregelung dazu beigetragen, dass es in Deutschland kaum noch irreguläre Zuwanderung aus den Westbalkanstaaten gibt. Die Menschen in den Westbalkanstaaten haben jetzt mit der Regelung eine niedrigschwellige legale Alternative. Im Gegenzug nehmen die Regierungen der Westbalkanländer ihre Staatsangehörigen, die nicht in Deutschland bleiben dürfen, direkt und unbürokratisch zurück. Damit kann die Westbalkanregelung Vorbild sein für ähnliche Vereinbarungen mit Nachbarländern, aus denen viele Menschen irregulär in die EU einwandern, während nur wenige Asylsuchende internationalen Schutz erhalten.“