Vorsicht vor betrügerischen Festzinsangeboten im Internet

In den letzten beiden Jahren ist ein vermehrtes Aufkommen von betrügerischen Kapitalanlagen als Festzins Anlagen im Internet zu verzeichnen. Betroffen sind vor allem Ältere.

Zu betrügerischen Festzinsangeboten im Internet führt die Staatsanwaltschaft Dresden nunmehr verschiedene bundesweite Sammelverfahren im Zusammenhang mit Online-Plattformen, die betrügerische Kapitalanlagen vertreiben.

Eine dieser Anlagen ist die Festgeldanlage der sogenannten Fremont Capital mit Sitz in Irland. Bei der Fremont Capital handelt es sich um eine reine Briefkastenfirma, die als Strohfirma diente. Die eigentliche Tätergruppe hält sich in der Türkei auf. Die Überweisungen erfolgten auf verschiedene Konten von Strohmännern, welche die Zahlungen dann in die Türkei weiterleiten. Die Fremont Capital bot Festgeldanlagen mit einer hohen Rendite von 6 % p.a. an. Sie warb die meist – älteren und auf Sicherheit bedachten Anleger – mit diversen Sicherheitsversprechen.

Auch bei der von der Kaiser Investment AG (mit angeblichem Sitz in den Niederlanden) angebotenen Festzinsanlage handelt es sich offensichtlich um ein betrügerisches Anlagesystem. Auch dort wurden die Anleger systematisch mit der angeblichen Einlagensicherungsgarantie für Bankkunden geködert. Tatsächlich handelt es sich bei der Kaiser Investment AG jedoch weder um eine Bank, noch verfügt diese über eine Erlaubnis nach § 32 KWG. Vielmehr besteht auch hier der dringende Verdacht, dass es sich um eine reine Briefkastenfirma handelt, welche ähnlich wie die Fremont Capital die vereinnahmten Anlagegelder über diverse Konten zu einer Tätergruppe außerhalb der EU durchschleust.

Besonders perfide ist in diesem Zusammenhang, dass sich die Angebote an besonders sicherheitsorientierte Anleger richten. Die Angebote sind ausschließlich im Internet zu finden, persönliche Kontakte gibt es nicht. „Meine Mandanten berichteten durchgängig davon, dass auf sie psychischer Druck ausgeübt wurde, um sie zu einer Anlage ihres Geldes zu bewegen“, so Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Berlin. Darüber hinaus sollte das Geld auf Konten überwiesen werden, die nicht auf den Namen der Anlagefirma lauteten. Dies sind die ersten Anzeichen dafür, dass es sich um ein betrügerisches Angebot handeln kann, so Rechtsanwältin Dr. Knöpfel.

Wenn es sich tatsächlich um ein betrügerisches Anlagemodell handelt, ist es in der Regel sehr schwer das Geld wieder zurück zu erlangen, vielen Anlegern hilft es jedoch, wenn sie zumindest darüber Klarheit erlangen.

Die Autorin Dr. Tamara Knöpfel

Dr. Tamara Knöpfel ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Versicherungsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht in Berlin (www.anwaltskanzlei-tk.de). Sie ist seit 2005 als Rechtsanwältin tätig.

Frau Dr. Knöpfel vertritt Versicherungsnehmer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Versicherern aus allen Bereichen des Versicherungsrechts. Darüber hinaus führt sie eine Vielzahl von Kapitalanlegermusterverfahren (KapMuG) wegen Schadenersatzansprüchen infolge von Prospekthaftung im Zusammenhang mit Schiffsfonds.