Streit um Doppelbesteuerung: Steuerbescheide von Rentnern sollten vorläufig sein

Es ist ein langwieriger Streit mit offenem Ausgang. Und solange die Gerichte nicht höchstrichterlich entschieden haben, sollten die Rentner auch nur vorläufig veranlagt werden.

Steuerbescheide von Rentnern sollten unter einen Vorläufigkeitsvermerk gestellt werden, bis endgültig geklärt ist, wie eine Doppelbesteuerung während der Anwartschaftszeit und in der Rentenphase vermieden wird. Diese Forderung erhebt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) anlässlich der Verhandlung der Klagen zweier Rentner vor dem Bundesfinanzhof am morgigen Mittwoch. Beide Klagen gehen von dem Vorwurf aus, dass Renten zu Unrecht einer doppelten Besteuerung unterliegen.

Der Bundesverband Initiative 50Plus unterstützt diese Forderung.

„Sollte es zu einem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht kommen, wird die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Rentenbesteuerung noch einige Zeit offenbleiben. Diese Hängepartie setzt sich fort, sollte das oberste Verfassungsgericht die bisherige Besteuerung verwerfen. Dann müsste der Gesetzgeber eine Anpassung vornehmen. Daher wäre es mehr als fair, für alle Steuerbescheide von Rentnern die Vorläufigkeit zu erklären. Das ist bei offenen Rechtsstreitigkeiten mit weitreichenden Folgen schon öfter so praktiziert worden“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

Das würde auch zu einer Entlastung der Finanzverwaltung führen. Bislang sind schon über 100.000 Einspruchsverfahren gegen eine Doppelbesteuerung von Renten anhängig. Das zu erwartende Urteil des Bundesfinanzhofes wird Signalwirkung entfalten, auch wenn es nur die Fälle an die Finanzgerichte zurückgibt, um den Einzelfall nach vorgegebenen Regeln neu zu bewerten. „Durch die öffentliche Berichterstattung werden noch mehr Rentner aufmerksam werden und zu ihrem Steuerbescheid Einspruch erheben“, fügt Morgenstern hinzu.