Rente: löst sich endlich der Reformstau?

Sozialpolitiker der Union planen eine grundlegende Reform des Rentensystems. Das Online-Rentenkonto ist vom Bundestag beschlossen worden.

Reform des Rentensystems

Sozialpolitiker der CDU wollen die Rente umfassend reformieren und für den demografischen Wandels rüsten. So soll ein kapitalgedeckter Rentenfonds, wie ihn auch Norwegen hat, die deutsche Rente finanzierbar machen und das bisherige Umlageverfahren („Generationen-Pakt“) ergänzen.

Ferner schlagen 20 Fachpolitiker der CDU vor, dass eine längere Lebensarbeitszeit, die Erweiterung der Beitragspflicht auf Einkünfte jenseits des Lohns und die schrittweise Einbeziehung von Politikern, Beamten und Selbstständigen in die Rentenversicherung die Finanzierung der gesetzlichen Rente sichern sollen.

Für die CDU sei es grundsätzlich vorstellbar, die Regelaltersgrenze von 67 Jahren anzupassen. Dazu schlagen die Experten der CDU ein Stufenmodell vor, um längeres Arbeiten zu ermöglichen. Wer länger arbeiten will, soll außerdem mit höheren Zuschlägen auf die Rente belohnt werden. Wer im Rentenalter etwas hinzuverdienen will, soll das Geld nicht mehr mit der Rente verrechnen müssen.

Grundlegend neu ist die Abkehr vom reinen Umlageverfahren zur Finanzierung der Rente. Die CDU-Politiker planen einen kapitalgedeckten Rentenfonds und die Umwandlung der Finanzierung des Rentensystems in ein Mischsystem. 32 Milliarden Euro pro Jahr sollen in einen kapitalgedeckten Rentenfonds fließen, das sind etwa 2,5 Prozent der Bruttolohnsumme in der Rentenversicherung. Das Geld soll „gewinnbringend“ investiert werden, ähnlich wie beim norwegischen Staatsfonds.

Einführung einer digi­talen Renten­übersicht beschlossen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 19. November 2020, für den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ (Gesetz Digitale Rentenübersicht, 19/23550) gestimmt. Der Entwurf zum Online-Rentenkonto (Bericht DNEWS24) wurde in einer vom Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen bei Enthaltung von AfD, FDP und Die Linke angenommen.

Laut Bundesregierung stehen folgende Ziele im Zentrum des Entwurfs: die Einführung einer Digitalen Rentenübersicht, die Stärkung der Selbstverwaltung und die Modernisierung der Sozialversicherungswahlen sowie die Transparenz in der Rehabilitation. Mit der Digitalen Rentenübersicht werde ein Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt, heißt es. Bürgerinnen und Bürger sollen künftig gebündelt Informationen über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung auf einem internetbasierten Portal abrufen können. Zur Umsetzung soll bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eine „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung“ geschaffen werden. Die Einführung des Online-Rentenkontos ist für 2023 vorgesehen.