Pensionssystem und politische Mitbestimmung von Jugend und Senioren in Österreich. Von Heinz K. Becker

Exklusiv von Gast-Autor Heinz K. Becker / Österreich, Mitglied des Europäischen Parlaments, Generalsekretär des Österreichischen Seniorenbundes. Im Folgenden werden zwei wesentliche Grundlagen der Seniorenpolitik behandelt, wo Österreich zum Teil in Europa einzigartige Position einnimmt, das sind: Das Pensionssystem in Österreich Die gesetzlich geregelte Mitbestimmung von Jung & Alt in Österreich

1. Das Pensionssystem in Österreich

Einleitend ist zu sagen, dass sich das österreichische Pensionssystem vergleichbar mit dem deutschen auf drei Säulen stützt:

die 1. Säule der gesetzlichen Pensionen im Umlageverfahren
die 2. Säule der betrieblichen Vorsorge
die 3. Säule der privaten Altersvorsorge

Mit rund 87% der österreichischen Pensionszahlungen ist die 1. Säule der gesetzlichen Pensionen die mit Abstand größte und für die älteren Men-schen in Österreich bedeutendste Form der Altersversorgung. Sie wird durch Beiträge der Versicherten nach dem Umlageverfahren finanziert. In die-sem Modell werden die einlangenden Beiträge nicht für jeden Einzahlenden individuell angespart, sondern laufend zur Finanzierung der Pensionen für die gegenwärtig Versicherten verwendet.

Die heute einzahlenden Erwerbstätigen finanzieren damit die aktuellen Pensionen – im Vertrauen darauf, dass auch die nachkommenden Generationen es ihnen gleichtun werden. Dieses Vorgehen wird auch mit dem Begriff Generationenvertrag umschrieben.

Begriff Pension

Auf den ersten Blick stellt bereits der Namensbegriff einen Unterschied zwischen dem österreichischen und deutschen System der staatlichen Altersversorgung dar: Anders als in Deutschland wird jede Form des Ruhegeldes bzw. der Rente in Österreich „Pension“ genannt. So werden auch die Bezeichnungen in diesem Bericht verwendet.

Aber auch in vielen weiteren Punkten unterscheidet sich das österreichische System vom deutschen, dies wird bei der Gesamtbetrachtung der folgenden Informationen klar werden.

Einige wissenswerte Details

Mit der durchschnittlichen monatlichen Pensionszahlung von EUR 1.851 für Männer und EUR 1.051 für Frauen, (brutto inkl. Zulagen und Zuschüsse, ohne Sonderzahlungen) sind die Pensionen in Österreich deutlich höher als die deutsche Durchschnittsrente von EUR 1.050 pro Monat . Darüber hinaus wird fast jede erwerbstätige Person in Österreich, sowohl Arbeitnehmer als auch Selbständige, vom einheitlichen Pensionssystem erfasst, das bis heute auf dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) beruht, zu dem laufende Novellierungen vorgenommen wurden und werden.

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass die Versicherungsbeiträge (je zur Hälfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen) in die Pen-sionsversicherung mit insgesamt 22,8 % auch beträchtlich höher sind als jene in Deutschland (insgesamt 18,7 %).

In der österreichischen Pensionsversicherung gilt das Prinzip der solidarischen Pflichtversicherung. Die zu erbringenden Beiträge sind nicht nach dem individuellen Risiko gestaffelt, sondern richten sich ausschließlich nach dem Einkommen bis zu einer jährlich an die Teuerung bzw. Lohnentwicklung angepasste Höchstgrenze. Dieser solidarische Aspekt ermöglicht es auch kinderreichen Familien, Personen mit geringem Einkommen oder älteren und kranken Menschen, den für ihr Wohlergehen nötigen Versicherungsschutz zu erlangen. Ohne diese solidarische Pflichtversicherung müssten ältere, kinderreiche oder häufig kranke Personen mit deutlich schlechteren Pensionen rechnen. Dies verdeutlicht die starke soziale Dimension dieses Pensionssystems.

Als Schwachpunkt für die Zukunftssicherheit des österreichischen Pensionssystems gilt das derzeitige faktische Pensionsantrittsalter, das per 2016 für Frauen bei durchschnittlich 59 Jahren und bei Männern bei 62 Jahren liegt – immer noch deutlich entfernt vom gesetzlich fixierten Pensionsantrittsalter von 60 bzw. 65 Jahren. Laut Art 7 der Charta der Grundrechte der EU müsste das gesetzliche Pensionsantrittsalter von Frauen inzwischen schon längst von 60 Jahre auf 65 Jahre angehoben und somit dem Antrittsalter von Männern gleichgestellt werden.

Im Sinne von Generationengerechtigkeit und Zukunftssicherung des Pensionssystems wird es nicht nur in Österreich zwingend notwendig sein, das Pensionsantrittsalter an die erfreulicherweise unverändert steigende Lebenserwartung anzupassen! Wir dürfen die jüngeren Generationen mit der Finanzierung des längeren – meist aktiven und mobilen – Lebens der Älteren nicht alleine lassen, die Verantwortung für entsprechende Reformen hat die Politik in ganz Europa endlich entschlossen wahrzunehmen und zeitgemäße Mechanismen der Altersregelungen festzulegen.

Denn: Die derzeit geplante, schrittweise Anhebung des Antrittsalters wird erst ab 2033 ein entsprechendes Niveau erreichen. Die rund 17 Jahre bis dahin belasten allerdings die sozialen Systeme und die Stabilität des Staatshaushaltes ganz gewaltig.

Welche Reformmaßnahmen wurden bereits beschlossen?

Ein wichtiger Schritt wurde 2011 mit der Verankerung des Grundsatzes „Rehabilitation vor Pension“ gesetzt: Für alle älteren Erwerbstätigen, die nach 1963 geborenen wurden, gilt, dass sie nach Unfall oder Krankheit nicht mehr „fast automatisch“ in Frühpension geschickt werden und nicht sofort Anspruch auf Invaliditätspension besitzen, sondern eine gezielte Rehabilitation machen müssen.

Weitere Reformen treten 2017 in Kraft, hier drei wichtige Beispiele:

  • Die Ausgleichszulage („Mindestpension“) für Alleinstehende mit 30 Beitragsjahren wird von bisher 883 Euro brutto auf 1.000 Euro erhöht
  • Durch den „Pensionsbonus“, einer Absenkung der Pensionsversicherungsbeiträge um 50% für Frauen ab 60 und Männer ab 65, wird ein Anreiz für Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschaffen, um bis zu drei Jahre nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters beruflich aktiv zu bleiben
  • Ein freiwilliges Pensionssplitting für bis zu 7 Jahre bzw. bis zum 10. Lebensjahr des jüngsten Kindes bedeutet, dass die zukünftige Pensions-zahlung zwischen dem erwerbstätigem und jenem nichterwerbstätigen Partner, der sich der Kindererziehung widmet, aufgeteilt werden kann.

Um das Umlageverfahren auch weiterhin trotz der demographischen Veränderungen in Europa aufrecht halten zu können, braucht es jedoch noch viele weitere, teilweise gravierende Maßnahmen, die der Österreichische Seniorenbund unermüdlich vom österreichischen Gesetzgeber fordert.

Einige davon möchte ich hier nicht unerwähnt lassen:

  • Referenzalter: Das Pensionsalter muss keine Zensur nach dem heute immer noch gültigem Verständnis darstellen, welche das Arbeitsleben vom Pensionsalltag trennt. Es wäre stattdessen die Vereinbarung eines „Referenzwertes“ für Männer und Frauen möglich. Wer vor diesem Referenz-wert die Pension antritt, soll Abschläge akzeptieren; wer danach die Pension antritt, soll mit Boni deutlich belohnt werden.
  • Im Zuge dessen müssen die Zuverdienstgrenzen für alle erwerbstätigen Pensionisten abgeschafft werden. Niemand soll dafür bestraft wer-den, dass er oder sie auch nach Erreichen des Pensionsalters noch aktiv ist und mit seinem Steuergeld das österreichische Sozialsystem unterstützt.
  • Um Eltern in der Karenzzeit nicht zu benachteiligen, muss die Anrechnung der Kindererziehungszeiten verbessert werden und zwar auf volle 4 Jahre pro Kind, auch wenn sich die Karenzzeiten überschneiden. Mit dieser Maßnahme wird auch gegen das geschlechterspezifische Rentengefälle vorgegangen.

2. Die politische Generationen-Mitbestimmung in Österreich

Eine in Europa – und sogar weltweit – einzigartige Qualität von gesetzlich geregelter, politischer Mitbestimmung und staatlich geförderter Tätigkeit der Interessenvertreter der jüngeren und der älteren Generation ist im Bundes-Seniorengesetz ab dem Jahre 2000 und dem Gesetz ab 2001 für die Jugendvertretung begründet. Schritte der damaligen Regierung, die ich als Vorbild für eine bestmögliche gesellschaftlich Partizipation von Jung & Alt in der EU werte – so kann das Maximum für das Miteinander der Generationen und zugleich zur Nutzung der Leistungspotentiale erzielt werden.

Die Eckpunkte dieser Gesetzgebung

Generationenvertretungen der Jugend und der Senioren sind gleichberechtigt mit den Sozialpartnern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Landwirten.

Die bedeutendsten Seniorenorganisationen des Landes sind im Österreichischen Seniorenratvertreten, ebenso die bedeutendsten Jugendorganisatio-nen in der Bundesjugendvertretung – beide sind im Gesetz detailliert ausgeführt.

Diese beiden Institutionen sind gesetzlich den bereits vorher bestandenen Sozialpartnern der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Landwirten gleichge-stellt, also den Gewerkschaften auf der einen und den Wirtschaftskammern auf der anderen Seite sowie den Landwirtschaftskammern.

Damit geht das Recht einher, jede sie betreffende Gesetzgebung zu begutachten und Änderungsanträge einzubringen, die auch behandelt werden müssen. Am Wichtigsten ist dies natürlich bei allen Gesetzesentwürfen für das Pensions-, Gesundheits- und Pflegesystem, das ja in höchstem Maße die Interessen der Älteren betrifft und dessen Finanzierbarkeit und Zukunftssicherung ebenso Priorität für die Jungen besitzt.

Das heißt: Auch wenn nicht alle Forderungen und Vorschläge der Vertreter von Jung & Alt auch realisiert werden, keine Regierung kommt an den Generationenvertretern vorbei – sie sind immer in den Gesetzgebungsprozess direkt eingebunden und besitzen damit volle Mitbestimmung, in der politischen Praxis oft sogar schon in den kooperativen Gesprächsphasen mit den Ministerien vor der Finalisierung des Gesetzesentwurfs.

Gezielte finanzielle Förderung der Tätigkeit der Generationenvertretungen von Jung & Alt im Dienste der Gesellschaft

Beide die Generationenvertretungen betreffende Gesetze regeln auch eine beachtliche finanzielle Förderung zur Unterstützung der Tätigkeit für Bera-tung, Information und Betreuung von Senioren durch die Senioren- bzw. Jugendorganisationen.

Man beachte: Nirgends auf der Welt sind so viele ältere Menschen Mitglieder einer Seniorenorganisation wie in Österreich, in Summe sind dies rund 700.000 Personen. Das bedeutet, dass die Seniorenorganisationen mehr als die Hälfte aller österreichischen Bürger im Ruhestand erreichen.

Übrigens ist der Begriff „Senior“ gesetzlich definiert (vgl. § 2 Bundesseniorengesetz), es handelt sich um Frauen ab dem 55. und Männer ab dem 60. Lebensjahr, das sind deutlich mehr als 2 Millionen Menschen in Österreich.

Der Seniorenrat erhält danach eine jährliche Förderung von 1 Euro pro Senior, die an die Seniorenorganisationen im Verhältnis zur Zahl ihrer Mitglieder zur Verteilung gelangt, das sind also über 2 Millionen Euro jedes Jahr.

Selbstverständlich ist die ordnungsgemäße Verwendung der Fördergelder an im Gesetz exakt beschriebene Voraussetzungen und Bedingungen gebunden. Jährlich muss eine detaillierte Abrechnung vorgelegt werden. Die obersten Kontrollinstanzen sind das Sozialministerium als der Rechnungshof der Republik Österreich.

Mit einem kurzen Blick auf die in Österreich wie in keinem anderen Land gesetzlich geregelte Mitbestimmung und Förderung der Generationenvertreter will ich natürlich auch das Interesse in anderen EU-Mitgliedsstaaten wecken, das Prinzip des Bench-Learning von ihren Regierungen einzufordern, also die besten Vorbildmodelle in Europa zu orten und dann auch für ihre Bürger umzusetzen! Das muss nicht genauso oder in identer Weise erfolgen, aber jedenfalls denselben Zielsetzungen entsprechen, nämlich das Leben von Jung & Alt bestmöglich gestalten können.

Abschließend kann ich daher die Vorteile und Auswirkungen der beschriebenen Gesetzgebung für Österreich zusammenfassen: Generationenkonflikt gibt es bei uns nicht.

Wollen wir weiterhin daran arbeiten, dass dies auch so bleibt!