Patientenverfügung und Vorsorge-Vollmacht

Ein kluger Mensch sorgt vor und regelt, was geregelt werden muss. Dazu gehören zweifelsfrei eine Patientenverfügung und eine Vorsorge-Vollmacht. Unterschiede und Zusammenhänge erklärt Rechtsanwältin Maria Demirci im D-Talk.

Nur wenig bekannt ist, dass Ehepartner und Familien-Mitglieder nicht automatisch rechtlich befugt sind Entscheidungen zu fällen für jemand, der nicht mehr handlungsfähig ist. Um zu vermeiden, dass ein Betreuungsgericht einen amtlichen Betreuer bestellt, müssen eine Patientenverfügung und eine Vorsorge-Vollmacht abgeschlossen werden.

Die Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht Maria Demirci erklärt die Unterschiede der beiden Verfügungen und wie man sie rechtsicher formuliert und pflegt.

Maria Demirci ist Rechtsanwältin und Partnerin der Kanzlei RDS in München. Sie ist Fachanwältin für Erbrecht und Familienrecht. 2021 wurde sie erneut ausgezeichnet als Focus TOP Rechtsanwalt im Fachgebiet Familienrecht sowie im Fachgebiet Erbrecht.

Die Kanzlei RDS hat eine Verbraucherempfehlung des Bundesverband Initiative 50Plus.

Weitere Informationen bietet die Homepage von RDS: rds-kanzlei.de.

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