Österreich: neue Regierung setzt bei der Demografie Akzente
„Aus Verantwortung für Österreich“. Auszüge aus dem Regierungsprogramm der türkis-grünen Koalition.
Sebastian Kurz (ÖVP) und Werner Kogler (Grüne) stellten in Wien das Ergebnis der Koalitions-Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundes-Regierung in Österreich vor. Hier Auszüge in Stichworten:
Öffentliche Verwaltung
Demografiesensible Personalpolitik zur Gewährleistung des notwendigen Wissenstransfers
Ehrenamtliche Tätigkeit und zivilgesellschaftliches Engagement anerkennen und wertschätzen
Förderung der Anerkennung für das Engagement von Ehrenamtlichen in der Öffentlichkeit und in der Gesellschaft
Bündelung und Ausbau auf Bundesebene bestehender Initiativen zu einer „Servicestelle Ehrenamt“ für Ehrenamtliche zu den verschiedensten Problemstellungen
Prüfung versicherungs- und arbeitsrechtlicher Aspekte ehrenamtlich Tätiger
Etablierung eines bundesweiten Preises für besonderes ehrenamtliches Engagement.
Anerkennung der Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements und dessen Organisationen für die Demokratie; die
Bundesregierung bekennt sich weiterhin dazu, einen aktiven Dialog und respektvollen Umgang mit Nichtregierungsorganisationen zu fördern.
Evaluierung des Vollzuges und der Effizienz des Rechtsschutzes im Versammlungsrecht
Stärkung der Bewusstseinsbildung über die Leistung des öffentlichen Dienstes nach dem Motto: „Wer sind wir, was macht der Staat, wofür wird unser Steuergeld verwendet“
Sportförderung
Konzept zur Förderung der Bewegung am Arbeitsplatz
Teilhabe am Kapitalmarkt und private Altersvorsorge stärken
Ergänzend zur staatlichen Pensionsvorsorge auch entsprechende Rahmenbedingungen für die private Pensionsvorsorge schaffen
Rahmenbedingungen für einen Generalpensionskassen-Vertrag: Möglichkeit der Übertragung von Kapital aus einer Vorsorgekasse (z.B. Abfindung) in eine Pensionskasse (z.B. bei einer neuen Arbeitsgeberin bzw. einem neuen Arbeitgeber)
Rechtliche Rahmenbedingungen für mögliche Verwaltungsvereinfachungen bei Pensionskassen und Mitarbeitervorsorgekassen schaffen
Weiterentwicklung zur Optionalität zwischen Vorsorgeplänen mit und ohne Kapitalgarantie bei der freiwilligen privaten Vorsorge. Im Rahmen der Optionalität
Angebot von Produkten mit Kapitalgarantie zur Veranlagung in sichere und nachhaltige Anlagen
PensionsApp: Zusammenführung der 3 Säulen in einer App für jede Bürgerin und jeden Bürger zur Schaffung von Transparenz unter Berücksichtigung von Datenschutz. Ausbaufähigkeit zur späteren Risikosteuerung der individuellen Pensionstöpfe
Lebenslange, berufsbegleitende Lehrangebote zum Kapitalmarkt mit privaten Partnern, um gesamtgesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen
Fachkräfteoffensive für Österreichs Unternehmen umsetzen
Um die größtmögliche Anzahl der offenen Fachkräftestellen in Österreich besetzen zu können, bedarf es einer Gesamtstrategie, die besonders auf Aus- und Weiterbildung und damit die Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für die Anforderungen des Arbeitsmarktes ausgerichtet ist. In dieser Gesamtstrategie sind auch weitere Faktoren, wie z.B. Gesundheit, Mobilität und Betreuungssituation („persönliche Lebenssituation“), zu berücksichtigen.
Umweltfreundliche, leistbare Mobilität für alle in Stadt und Land
Sicherstellung eines weitgehend stündlichen, ganztägigen ÖV-Angebots im urbanen Raum und ländlichen Gebiet durch sämtliche Mobilitätsservices (Bahn, Bus,Bim, Carsharing, Mikro-ÖV, Sammeltaxis,Ridesharing-Plattformen…)
Kombination aus flexiblen Mobilitätsangeboten (wie Mikro-ÖV), SharingLösungen und Radverkehr-Attraktivierung bringt österreichweite, flächendeckende Mobilitätsgarantie.
Rasche vollständige Umsetzung der bisher beschlossenen ÖV-Mindeststandards
Stufenweise Verankerung und Umsetzung ausreichender Anschlüsse für alle Ortskerne mit öffentlichem Verkehr
Pflege
Die Unterstützung von betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen und ihrer An- und Zugehörigen ist nicht nur Aufgabe der Familien selbst, sondern ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag
Schwerpunkt rechtzeitige Prävention, bei Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen und Pflegekräften
So viel wie möglich daheim und ambulant – so viel wie nötig stationär
Wohnortnahe und dezentrale Angebote
Personaloffensive
Weiterentwicklung des bestehenden Systems der Pflegesicherung und Sicherstellung der Finanzierung
Betreuung und Pflege sind weiblich – entsprechenden Fokus setzen
Pflegebedürftigkeit vermeiden bzw. den Anteil an gesunden Jahren im Lebenslauf erhöhen
Präventive Entlastung für pflegende Angehörige, insbesondere der „young carers“ (pflegende Kinder und Jugendliche)
Unterstützung pflegender Angehöriger
Ziel ist die Einführung eines Pflege-Daheim-Bonus für pflegende Angehörige
In Zusammenarbeit mit den Ländern: Ausbau der kostenlosen und wohnortnahen Beratung zu Pflege und Betreuung für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige bzw. Case Management in Fragen zu Unterstützungsangeboten, Finanzierung, Rechtsfragen; zur Gestaltung von individuellen Pflege- und Betreuungsarrangements
Stärkung der Selbsthilfe und Zivilgesellschaft sowie des ehrenamtlichen Engagements
Stärkere Förderung von Angehörigengruppen, Besuchsdiensten und Koordination von Freiwilligen
Pflegefreier Tag als Unterstützung für pflegende Angehörige und Burn-out-Prophylaxe: Ziel ist es, dass Angehörige, die die Pflege und Betreuung übernehmen, das Recht auf einen pflegefreien Tag pro Monat erhalten
Unterstützung von Kindern und Jugendlichen als pflegende und betreuende Angehörige: erhöhte Aufmerksamkeit gegenüber dieser Gruppe und Erarbeitung zielgruppenorientierter und innovativer Unterstützungsangebote
Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf: Bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist verstärkt das Bewusstsein für die Lebenssituation pflegender Angehöriger zu schaffen, die Pflegeteilzeit oder -karenz beanspruchen (wollen). Es werden Rahmenbedingungen gefordert, die es ermöglichen, individuelle und flexible Arbeitsarrangements zu vereinbaren (z.B. Arbeitszeit, Teleworking …)
Die Rahmenbedingungen der selbstständig Erwerbstätigen beim Pflegekarenzgeld werden im Sinne der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert.
Pflegende Angehörige von an Demenz erkrankten Menschen unterstützen: In der Demenzstrategie wird eine Reihe von Handlungsempfehlungen beschrieben. Wir setzen einen Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Entlastung und Begleitung von pflegenden Angehörigen. Sie werden über speziell
geschultes Personal bzw. ambulante gerontopsychiatrische Dienste und adäquate Betreuungsangebote sowie Tagesbetreuungen mit gerontopsychiatrischem Schwerpunkt unterstützt.
Demenzstrategie österreichweit ausrollen und mit Ressourcen versehen
Projekt Community Nurses in 500 Gemeinden: Angehörige erhalten professionelle Unterstützung von Community Nurses als zentrale Ansprechpersonen für die zu Pflegenden, die Angehörigen, zur Koordination von mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten, medizinischen und sozialen Leistungen sowie zur Koordination von Therapien. Community Nurses haben eine zentrale Bedeutung im Präventionsbereich, also VOR Eintreten der Pflegebedürftigkeit (präventive Hausbesuche ab dem 75. Lebensjahr, Ernährung, Mobilität etc.)
Ausweitung der Möglichkeit der Selbst- und Weiterversicherung als pflegende Angehörige: Die Geltendmachung dieser Versicherung soll auch länger als 3 Jahre rückwirkend möglich werden. Mit der Pflegegeldzuerkennung soll eine automatische Information über die Pensionsversicherungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige erfolgen.
Anspruch auf Pensionsversicherung auch ohne vorangegangene Erwerbszeiten
Weiterentwicklung des Pflegegeldes
Neubewertung der Einstufung nach betreuendem, pflegerischem und medizinischem Bedarf unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung
Verbesserung der Demenzbewertung
Entwicklung eines Pflegegeldsystems, in dem alle Bedarfe berücksichtigt sind
Weiterentwicklung des Pflegegeld-Einstufungsprozesses (Mehr-Augen-Prinzip)
Personal und Ausbildung
Prüfung der Etablierung eines Ausbildungsfonds
Ansprechen von neuen Zielgruppen (zweiter und dritter Bildungsweg, Angehörige mit Pflegeerfahrung)
Fachkräftestipendien, Bildungskonto, Implacementstiftung
Vereinfachung von Nostrifizierungen
Berufsbegleitende Ausbildungseinrichtungen
Vorbereitungslehrgänge nach der Pflichtschule an Schulen für Sozialbetreuungsberufe – Überbrückung
Implementierung der PFA-Ausbildung in BHS und der PA-Ausbildung in BMS
Aufnahme aller Pflegeberufe in die Mangelberufsliste; Zuwanderinnen und Zuwanderer unterstützen (Migrants-Care-Programme)
GuKG-Novelle zur Kompetenzausweitung für Pflegekräfte: Pflegefachassistenz
GuKG-Novelle zur Kompetenzausweitung für DGKS
Einführung einer Pflegelehre PFA unter Berücksichtigung eines altersspezifischen Curriculums
Durchlässigkeit zwischen allen Pflege-, Betreuungs- und Sozialberufen – Anrechenbarkeit von Vorkenntnissen – kein Ausbildungsabschluss ohne beruflichen Anschluss
Ausweitung von Qualifizierungsprogrammen für Menschen mit Migrationshintergrund (z.B. Sprache)
Imagekampagne – Berufsberatung vor Ort, Attraktivierung des Berufsbildes
Ausbau und Flexibilisierung von ambulanten Diensten im Bereich Pflege und Betreuung; Ersatz- und Entlastungspflege für pflegende Angehörige (z.B. im Krankheitsfall): Sicherstellung von finanzieller Unterstützung
Weiterentwicklung des bestehenden Qualitätszertifikats ÖQ24 unter Berücksichtigung der Bedingungen von Betroffenen sowie Betreuerinnen und Betreuern
Schaffung einer Möglichkeit zur Beschäftigung einer 24h-Betreuung für mehrere Kundinnen und Kunden
Prüfung der Reduktionsmöglichkeiten von Dokumentations- und Bürokratieverpflichtungen (Entbürokratisierung, u.a. auch OPCAT), Abbau von Doppelgleisigkeiten
Überprüfung der Wirkungsorientierung der Dokumentationsverpflichtungen unter besonderer Berücksichtigung der OPCAT
Entbürokratisierung des Zugangs zu Heilbehelfen und Hilfsmitteln
Qualitätssicherung der 24-StundenBetreuung: Ziel: verpflichtendes Qualitätszertifikat für Agenturen
Weiterentwicklung des Qualitätszertifikats für Agenturen, Mindesttarif, erhöhter Anreiz für Anstellungen und Arbeitsbedingungen des Betreuungspersonals; Qualitätssicherung durch Verschränkung mit regionalen, ambulanten Pflegestrukturen
Chancen der Digitalisierung
Arbeitsalltagserleichterung
Prüfung der Nutzung des bestehenden E-Card-Systems für Pflegeleistungen
Möglichkeit zur anonymisierten Nutzung von Pflegedaten zu wissenschaftlichen Zwecken und zur Weiterentwicklung des Pflegesystems unter Berücksichtigung des Datenschutzes
Etablierung einer umfassenden Informationsplattform für Betroffene und Angehörige: Informationen sollen besser zur
Verfügung gestellt bekommen
Kampf gegen Altersarmut und nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems durch Heranführung des faktischen an das gesetzliche Pensionsantrittsalter
Aufklärung über Kündigungsanfechtung allein bei Erreichen des Pensionsalters
Verstärkte Informationen zu den Konsequenzen von Teilzeitarbeit und fehlenden Beitragsjahren (in einem Pensions-/Teilzeitrechner)
Darstellung der Ab- bzw. Zuschläge nicht nur auf monatlicher Basis, sondern bis zur statistischen Lebenserwartung
Abschluss einer 15a-Vereinbarung für die Betreuung von Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher im Regelpensionsalter sowie Menschen mit Behinderungen durch die Pensionsversicherungsanstalt bzw. das Sozialministeriumservice – Kostentragung wie bisher durch die Bundesländer
Anreize setzen und fördern, die zu einer partnerschaftlicheren Aufteilung der Arbeitszeit zwischen beiden Elternteilen führen
Automatisches Pensionssplitting mit einmaliger zeitlich befristeter Opt-out-Möglichkeit
Abgestellt auf gemeinsame Kinder
Bis zur Vollendung des 10. Lebensjahrs, ausgenommen KEZ
Praxistaugliche und faire Lösung für Patchwork-Familien
Aufteilung der zusammengerechneten Beitragsgrundlagen beider Elternteile und Gutschrift auf dem jeweiligen Pensionskonto zu jeweils 50%
Gesund bis zur Pension: Verbleib im Erwerbsleben unterstützen
Zielgerichtete Optimierung der Altersteilzeit im Hinblick auf Förderung und Erhalt der Gesundheit am Arbeitsplatz
Verstärkte Anreize für Betriebe, gezielt Gesundheits- und Alter(ns)management zu betreiben, das Arbeitsumfeld altersgerecht und gesundheitsfördernd zu gestalten sowie passende Arbeitsmodelle anzubieten
Verstärktes Augenmerk auf den Arbeitsmarkt der Generation 50Plus
Bestmöglicher Zugang für Kinder und Jugendliche, Erwerbstätige und Seniorinnen und Senioren zu Rehabilitation
Prüfung der Ausweitung des Modells der Wiedereingliederungsteilzeit
Stärkung und Ausbau der Unterstützung des betrieblichen Gesundheitsmanagements
Auf betrieblicher Ebene: Bericht, Zielerfassung und Maßnahmen auf freiwilliger Basis. Für Betriebe unter 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gibt es dafür Unterstützung seitens der AUVA.
Wissenschaftliche Prüfung von Experience Rating als Maßnahme zur Verhinderung von berufs- und berufsbedingten Erkrankungen sowie aus dem daraus resultierenden frühzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben; Evaluierung der Schwerarbeit
Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Bedienstete in Sozial- und Pflegeberufen, z.B. Gesundheitschecks etc.
Wirksames Anreizsystem für Unternehmen zur Erhöhung der Teilnahme an betrieblichen Gesundheitsprogrammen
Kooperation zwischen Krankenversicherung, AMS und Pensionsversicherung sicherstellen, um Prävention von Berufsunfähigkeit effektiv zu betreiben und Frühintervention zu schaffen
Grundsatz Prävention, Rehabilitation und Erwerbsintegration vor Pension; Early Intervention: klientinnen- und klientenorientiertes Case Management unter Berücksichtigung beruflicher Belastungen, um die Gesundheit der einzelnen Menschen zu erhalten sowie die Wirksamkeit von Rehabilitationsmaßnahmen sowohl in gesundheitlicher als auch in beruflicher Hinsicht zu erhöhen.
Weiterentwicklung der Vorsorgeuntersuchung (Einbeziehung typischer beruflicher Risiken)
Informationsaustausch zwischen den zuständigen Sozialversicherungsträgern, um auf erkannte gesundheitliche Risiken reagieren und frühzeitig entsprechende Angebote machen zu können
Etablierung von Einladungssystemen für Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen (aufgrund von Informationen aus der betrieblichen Sphäre, der ärztlichen Versorgung etc.)
Früherkennungssystem bei den Sozialversicherungsträgern etablieren
Klientinnen- und klientenorientiertes, österreichweites Case-Management durchführen und standardisieren
Case-Management bereits bei drohender beruflicher Einschränkung (noch vor Rehageldbezug) etablieren
Berufsbegleitende ambulante Rehabilitationsmaßnahmen entwickeln und ausbauen auch im Bereich der Telerehabilitation, insbesondere für Gruppen, die bisher für Rehabilitationsmaßnahmen schwer erreichbar waren
Entwicklung eines Erstattungsmodells für ambulante Rehabilitationsmaßnahmen im Ausmaß der Dienstverhinderung
Überprüfung der Wirkung von Rehabilitations- und Umschulungsgeld auf die soziale Absicherung der Betroffenen
Maßnahmen der beruflichen und medizinischen Rehabilitation auch für Menschen ohne Berufsschutz
Ausbau der ambulanten Rehabilitation
Lebensbegleitendes Lernen: Gute Bildungsangebote für Erwachsene
Lebensbegleitendes Lernen im Bildungssystem stärken
Zeitgemäße Neufassung der gesetzlichen Grundlage der Erwachsenenbildung mit dem Ziel, die Erwachsenenbildung als Teil des Bildungssystems zu sehen
Stärkere strategische Ausrichtung und gesamthafte Steuerung der Erwachsenenbildung in Österreich – Evaluierung der Bildungsangebote, Qualitätssicherungsmaßnahmen und Entwicklung eines Anforderungskatalogs (z.B. Lernunterstützung für Menschen mit Beeinträchtigung)
Weiterentwicklung der Leistungsvereinbarungen mit Erwachsenenbildungseinrichtungen (inkl. möglicher Valorisierungen)
„LLL:2020 – Strategie zum lebensbegleitenden Lernen in Österreich“ in einem partizipativen Prozess weiterentwickeln
Umsetzung der Validierungsstrategie mit der nicht-formale und informell erworbene Kenntnisse und Kompetenzen anerkannt werden, die abseits des formalen Bildungssystems (Arbeitsplatz, Freizeit, Ehrenamt) erworben worden sind
Bibliotheksentwicklungskonzept nach internationalen Best-Practice-Beispielen, in dem der öffentliche Auftrag an die Bibliotheken formuliert wird unter Einbeziehung der Länder, Gemeinden und Trägerorganisationen
Weiterentwicklung der Initiative Erwachsenenbildung (Basisbildung, Nachholen des Pflichtschulabschlusses)
Sicherstellung bestehender nationaler Mittel für Bildungsmaßnahmen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von ESF-Fördermitteln