Ist die Besteuerung der Renten fair? Der Bundesfinanzhof entscheidet

Heute beginnt der Bundesfinanzhof mit der Beratung zur Doppelbesteuerung der Renten. Eine Entscheidung wird für Ende Mai erwartet.

Viele Bürger rebellieren und kämpfen um ihr Recht. Doch das Thema der vermeintlichen Doppelbesteuerung von Renten ist komplex. In zwei anhängigen Verfahren wird der Bundesfinanzhof dazu heute verhandeln (BFH, X R 20/19 und X R 33/19). Es könnte schon an diesem Tag eine Tendenz erkennbar werden; die eigentliche Entscheidung soll aber erst in einem gesonderten Termin Ende Mai verkündet werden, hatte der BFH bereits im Vorfeld mitgeteilt.

Der Ausgang des Streits um die Doppelbesteuerung der Rente wird große finanzielle Folgen für Millionen Deutsche haben. Noch wichtiger als die konkrete Entscheidung in den beiden jetzt am BFH anhängigen Verfahren ist, ob und wie die Richter Grundsätze aufstellen, die sich auch auf andere Fälle übertragen lassen – etwa zur konkreten Berechnung der Doppelbesteuerung, die schon 2005 von der damaligen rot-grünen Bundesregierung beschlossen wurde. Für die Bürger geht es in Summe über mehrere Jahre um je fünfstellige Summen, für den Staat um Milliarden an Steuer-Einnahmen.

Worum geht es?

Bei der gesetzlichen Rente zahlen Versicherte und meist auch ihre Arbeitgeber Beiträge ein. Damit bauen Arbeitnehmer Rentenansprüche auf und beziehen dann später eine Rente. Die Rente wird zunehmend nachgelagert besteuert. Nachgelagert heißt, dass Rentner erst bei der Auszahlung der Rente Steuern zahlen.

Die Renten-Beiträge sind steuerlich voll verrechenbar, das Finanzamt berechnet nur auf das Einkommen nach Abzug dieser Rentenbeiträge Steuern. Wenn später die Rente fließt, muss dieses Alterseinkommen versteuert werden. Üblicherweise ist dieses Verfahren vorteilhaft, denn im Alter sind die Steuersätze in der Regel niedriger als während des Berufslebens. Allerdings wurden bei der Umstellung Übergangsregeln festgelegt, denn 2005 gab es ja sowohl Millionen Rentner (die ihre Beiträge noch nicht nach diesen Regeln steuerfrei eingezahlt hatten) als auch Millionen Rentenversicherte (die bis dahin ebenfalls nach den alten Regeln besteuert worden waren). Deswegen wurde ein stufenweiser Übergang festgelegt. Rentenbeiträge können erst ab 2025 voll steuerfrei eingezahlt werden. Rentner wiederum müssen erst bei einem Ruhestandsbeginn ab 2040 ihre Rente voll versteuern.

Strittig ist nun, ob diese Übergangsregeln fair sind und den verfassungsrechtlichen Ansprüchen gerecht werden. Im Kern geht es also darum, ob Rentner zu viel Steuern zahlen müssen. Doch dies betrifft vor allem die künftigen Rentner, mit einem Höhepunkt für den erst 2040 startenden Rentnerjahrgang, diese Personen sind heute Ende Vierzig. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 2002 vorgegeben, dass die Steuerregeln so gestaltet sein müssen, „dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird“ (2 BvL 17/99).

Der Bundesfinanzhof muss nun entscheiden, ob die Übergangsregeln der Schröder/Fischer-Bundesregierung diese Vorgabe einhalten.