Grundlagen der Öffentlich-Rechtlichen Medien in Deutschland – D-Talk mit dem Verfassungsrechtler Professor Boehme-Neßler in DNEWS24TV

Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Finanzierung von ARD und ZDF schlug hohe (Empörungs-)Wellen. Über die Grundlagen der Öffentlich-Rechtlichen Medien im D-Talk der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler.

Warum gibt es mehr als 75 Jahre nach dem Ende des 3. Reiches ein „zwangsfinanziertes“ Rundfunk- und Fernseh-System in Deutschland? Welche rechtlichen Grundlagen haben ARD, ZDF und Deutschlandradio? Und: welchen Einfluss hat die Politik auf die Sender? Dazu spricht der Verfassungsrechtler Professor Volker Boehme-Neßler im D-Talk in DNEWS24TV.

Rundfunk-Staatsvertrag

Den Staatsvertrag zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland i der aktuellen Fassung vom 7. November 2020 können Sie hier lesen.

Der Verfassungsrechtler Professor Dr. Dr. Boehme-Neßler

Volker Boehme-Neßler studierte in Berlin und Heidelberg Rechts- und Politikwissenschaft. An der Universität Heidelberg promovierte Boehme-Neßler 1993 zum Thema Europäisches Richtlinienrecht wandelt deutsches Verwaltungsrecht: ein Beitrag zur Europäisierung des deutschen Rechts. 1997 promovierte er in Politikwissenschaften in Berlin mit der Dissertation Europäische Willensbildung: die Fraktionen im Europaparlament zwischen nationalen Interessen, Parteipolitik und europäischer Integration.

Von 1993 bis 1997 arbeitete Boehme-Neßler als Rechtsanwalt in Berlin und in Wiesbaden. Von 1998 bis 2014 war er als Professor für Europarecht, öffentliches Wirtschaftsrecht und Medienrecht an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW Berlin) tätig.

2008 habilitierte er an der Universität Kassel zum Thema: Unscharfes Recht: Überlegungen zur Relativierung des Rechts in der digitalisierten Welt. 2014 erfolgte dann der Ruf an die Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, wo er Öffentliches Recht sowie Medien- und Telekommunikationsrecht lehrt.