Endlich: Bundesregierung will ungerechte Renten-Besteuerung abschaffen

Die Bundesregierung will die verfassungswidrige Besteuerung der Renten ändern. Vor allem Beschäftigte des Jahrgangs 1975 können profitieren.

Die Besteuerung von Renten ist verfassungswidrig, so urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) im Mai des letzten Jahres. Vor allem künftige Rentnerinnen und Rentner würden auf Grundlage des derzeit geltenden Rechts doppelt besteuert. Eine Doppelbesteuerung der Renten verstößt gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung handeln.

Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, haben Berechnungen des Finanzmathematikers Werner Siepe gezeigt, wie sich die geplante Steuer-Reform auswirken wird. So zeigen Fallbeispiele, wie groß der Effekt in Abhängigkeit vom Lebensalter und vom Einkommen sein könnte: Maximal summieren sich die Entlastungen auf 23.522 Euro – für Menschen mit Geburtsjahr 1975 und einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 7.050 Euro im Westen. Für gleichaltrige Durchschnittsverdienende sind es noch 12.482 Euro Ersparnis.

Die Ampel-Regierung plant, dass die Beiträge zur Rentenversicherung bereits ab dem Jahr 2023 und nicht erst ab 2025 zu 100 Prozent steuerlich geltend gemacht werden können. Auf der anderen Seite soll die schrittweise Erhöhung der Besteuerung von ausgezahlten Renten gestreckt werden, sodass sie erst im Jahr 2060 statt bereits im Jahr 2040 voll besteuert werden.

Bei einer solchen Reform der Renten-Besteuerung hätten nach Siepes Berechnungen Menschen mit dem Geburtsjahrgang 1975 den größten Vorteil. Die steuerliche Entlastung nimmt dagegen bei jüngeren und älteren Menschen zunehmend ab. Beim Geburtsjahrgang 1980 beträgt sie für Durchschnittsverdienende 9.952 Euro und für Topverdienende 18.819 Euro, beim Geburtsjahrgang 1990 noch 2.800 Euro (Durchschnittsverdienst) beziehungsweise 5.259 Euro (Topverdienst).

Übrigens ergeben sich für aktuelle Altersrentner den Berechnungen zufolge in der Regel keine Entlastungen.

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