Die FDP-Bundestags-Fraktion will die Rente umbauen

Vermögen bilden, Altersvorsorge sichern, Aufstieg ermöglichen – so will die Bundestags-Fraktion der FDP die Rente umbauen.

Die Bundetags-Fraktion der FDP hat einen umfassenden Plan vorgelegt, mit dem die Private Altersvorsorge gestärkt werden soll. DNEWS24 liegt das Papier vor und wir veröffentlichen nachfolgend den gesamten Text.

Die konkreten Forderungen der FDP an die Bundesregierung

Der demographische Wandel lässt dem privaten Vermögensaufbau eine immer größere Rolle zukommen, wenn auch im Alter der Lebensstandard gesichert werden soll. Das Haushaltsnettovermögen ist jedoch in Deutschland verglichen mit anderen Industrienationen sehr niedrig. Das aktuelle Median-Vermögen in Deutschland beträgt derzeit 60.790 Euro. Die Deutschen liegen damit weit hinter Ländern wie Frankreich (113.300 Euro), Italien (146.198 Euro) oder Belgien (217.943 Euro). Deutschland ist somit – trotz der derzeitig guten wirtschaftlichen Situation und den hohen Einkommen – ein Land mit verhältnismäßig niedrigem privaten Vermögen. Ein Grund dafür ist auch die geringe Aktionärsquote in Deutschland. Wenn jetzt auch noch eine Finanztransaktionssteuer hinzukäme, würde diese es besonders kleineren Sparern noch schwerer machen, mit Aktien Vermögen aufzubauen, wie es in vielen anderen europäischen Ländern weit besser gelingt. Spätestens im Ruhestand aber kann das geringe Vermögen zum gesellschaftlichen Problem werden, wenn monatliche Gehaltszahlungen ausbleiben und nur geringe Alterseinkünfte anstehen.

Dabei ist die Sparquote der deutschen Haushalte seit Jahren auf einem hohen Niveau von derzeit 10,4 Prozent. Die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu sparen und vorzusorgen ist somit vorhanden. Die Gründe für das geringe Vermögen der Deutschen liegen folglich nicht an deren fehlender Sparbereitschaft, sondern dem Sparverhalten bzw. der Anlagewahl der deutschen Haushalte.

In der Vermögensanlage werden weiterhin vor allem liquide und risikoarme Finanzprodukte gewählt. Nur 11 Prozent der Haushalte halten Aktien und nur 16 Prozent Aktienfondsbeteiligungen. Über ein Sparkonto verfügen hingegen 77 Prozent. Durch die historisch niedrigen Zinsen ist eine gezielte Vermögensbildung durch Festgeld oder Anleihen jedoch geradezu unmöglich. Denn während die Inflationsrate im April 2019 bei 1,7 Prozent lag, sind die Sparzinsen durch die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank weiterhin historisch niedrig. Aktuell bringen die Bundesanleihen mit zehnjähriger Laufzeit sogar eine negative Rendite von 0,2 Prozent (Stand 06.06.2019). Die Inflation frisst somit das ersparte Vermögen der Deutschen auf. Das macht deutlich, dass sich das Sparverhalten in Deutschland ändern muss, wenn Vermögen in einer breiteren Bevölkerungsschicht geschaffen werden soll.

Diejenigen die sparen, dürfen nicht weiterhin – aufgrund unattraktiver Alternativen – in renditeschwache Anlageformen getrieben werden. Vielmehr muss beispielsweise auch der Aktienmarkt für Anleger attraktiver werden.

Darüber hinaus haben insbesondere Arbeitnehmer und Selbstständige mit geringen und mittleren Einkommen vielfach nicht die Möglichkeit, überhaupt privates Vermögen aufzubauen. Dies liegt zum einen an der hohen Last an Steuern und Sozialversicherungsabgaben und zum anderen an der falschen staatlichen Sparförderung, die zu kompliziert und primär auf festverzinsliche Anlagen konzentriert ist. Diese Gruppe wird so im Alter in die Abhängigkeit des Staates gedrängt.

Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland sollen wieder mit Mut und Zuversicht in die Zukunft blicken, was ihre Lebensqualität und finanzielle Sicherheit im Alter betrifft. Daher müssen neue Anreize geschaffen werden, um die Menschen wieder verstärkt zur Vermögensbildung zu ermuntern. Dafür benötigen wir keine zusätzliche Intervention des Staates, sondern ganz im Gegenteil mehr Freiräume für die Sparerinnen und Sparer. Nur so kann den unterschiedlichen Erwerbsbiographien, Wünschen und Möglichkeiten des Einzelnen Rechnung getragen werden. So unterschiedlich die Lebenspläne auch sind, muss es für jeden möglich bleiben, selbstbestimmt für das Alter vorzusorgen, Vermögen zu bilden und somit am sozialen Aufstieg teilzuhaben.

Vermögenswirksame Leistungen erhöhen und für Kinder öffnen

Gerade Haushalte im unteren und mittleren Einkommensbereich sollen wieder zum Sparen motiviert werden. Dafür muss der Gesetzgeber die Einkommensgrenzen, bis zu denen man eine vermögenswirksame Leistung erhalten kann, vereinfachen und auf 40.000 Euro (Alleinveranlagung) bzw. 80.000 Euro (bei gemeinsamer Veranlagung) des zu versteuernden Einkommens erhöhen. Bausparer und Fondsanleger sollen zukünftig die gleichen Einkommensgrenzen haben. Weiterhin muss sich die zu bezuschussende maximale Beitragshöhe auf 1.400 Euro mit einheitlichen 20 Prozent erhöhen (sowohl für Bausparer als auch für Fondsanleger mit einheitlichen Fördersätzen). Dabei soll die Mindesthaltedauer auf einheitlich fünf Jahre festgeschrieben werden.

Vermögensbildung und die damit verbundene gesellschaftliche Teilhabe soll nicht nur für Erwachsenen möglich sein. Das System der vermögenswirksamen Leistungen soll daher zusätzlich auch Kindern offen stehen.

„Altersvorsorge-Depot“ einführen

Der Gesetzgeber soll ein sogenanntes „Altersvorsorge-Depot“ einführen, in dem aus dem Bruttoeinkommen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge nach dem Alterseinkünftegesetz (derzeit jährlich 23.712 Euro bei Ledigen und 47.424 Euro bei Verheirateten) angespart werden kann.

Eine Besteuerung soll erst in der Auszahlungsphase nachgelagert erfolgen.

Um die verschiedenen Wünsche und Vorstellungen der Sparer zu berücksichtigen, soll das „Altersvorsorge-Depot“ wesentlich flexibler gestaltet sein, als die derzeitigen starren staatlich geförderten Sparmodelle. So soll der Einzahler ab seinem 60. Lebensjahr selbst entscheiden dürfen, ab wann und in welcher Form er später sein Anlagekapital (monatliche Rente oder einmalige Auszahlung) erhalten möchte (Kapitalwahlrecht). Auch die Kapitalanlage soll vollständig freigestellt sein. Dies schließt insbesondere börsennotierte Aktien, Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, Investmentfonds, Exchange-Traded Funds (ETFs) sowie Lebensversicherungen ein. Das „Altersvorsorge-Depot“ soll darüber hinaus vererbbar und in der Auszahlungsphase von Beiträgen zu der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung befreit sein. Die steuerliche Förderung von Riester- und Rürup-Renten soll zukünftig in ein neues „Altersvorsorge-Depot“ integriert werden. Die geförderten Sparmodelle sollen darüber hinaus zukünftig allen Bürgerinnen und Bürgern zugänglich sein. Die Zulagen sollen, wie bereits bei den vermögenswirksamen Leistungen, direkt vom Finanzamt eingezahlt werden.

Kursgewinne bei langfristiger Wertpapier-Anlage steuerfrei stellen

Die hohen Steuern auf Aktiengewinne halten potentielle Anleger derzeit davon ab, von renditestarken Anlageformen in ihren (staatlich ungeförderten) Wertpapierdepots Gebrauch zu machen. Daher soll künftig ab einer Mindesthaltedauer von fünf Jahren Steuerfreiheit auf die Gewinne von Aktien (inklusive ETFs und Fondsanteilen) gelten.

Eine Finanztransaktionssteuer, welche die private Vermögensbildung erschweren würde, ist hingegen abzulehnen.

„Online-Vorsorgekonto“ einrichten

Wer ausreichend für die Zukunft vorsorgen möchte, muss dafür zunächst einen Überblick bekommen, welche Ansprüche er schon gesammelt hat. Dafür wollen wir ein „Online-Vorsorgekonto“ einführen, welches übersichtlich zusammenfasst, welche Alterseinkünfte später aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge insgesamt zu erwarten sind. Bürgerinnen und Bürger sollen dort jederzeit und schnell online einsehen können, wie viele Ansprüche sie bereits haben und wie sich ein verändertes Sparverhalten auf die Vermögensbildung und die spätere Einkommenssituation auswirken würde.

Johannes Vogel (FDP) zu den Rentenreform-Plänen seiner Partei

Anlässlich der Demografie-Debatte Deutschland 2019 (#DDD2019) hatte der Rentenpolitische Sprecher der FDP, Johannes Vogel (MdB) die Kern-Forderungen seiner Partei vorgestellt. Sehen Sie das Statement in DNEWS24TV.