Corona-Notstand in Bayern: freiwillige Helfer werden gesucht

Zahlreiche Landkreise haben dringendem Unterstützungsbedarf. Weitere freiwillige Helfer mit pflegerischem oder medizinischem Hintergrund werden gebraucht. Die Vierte Welle überfordert die Akut- und Langzeitpflege im Freistaat.

Schon zu Beginn der Corona-Pandemie hat die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) mit dem Pflegepool Bayern eine Plattform geschaffen, über die Unterstützung durch Freiwillige in Pflegeeinrichtungen, Kliniken und ambulanten Diensten vermittelt werden konnte. Seit März 2020 haben sich auf der Seite www.pflegepool-bayern.de über 3.000 Freiwillige registriert und ihre Bereitschaft zu Hilfseinsätzen dokumentiert. Dadurch konnten zahlreiche pandemiebedingte Personalengpässe aufgefangen werden. Mit dem landesweit festgestellten Katastrophenfall wurden am 10.11.2021 die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, den Pflegepool auch in der aktuellen vierten Welle der Pandemie zu aktivieren. Die Führungsgruppen Katastrophenschutz (FüGK), die vor Ort die Vermittlung der Freiwilligen an die Einrichtungen mit Unterstützungsbedarf übernehmen, wurden vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) über die erneute Pflegepool-Aktivierung informiert. Seit dem frühen Freitagmorgen sind aus zahlreichen bayerischen Landkreisen bereits dringende Bedarfsmeldungen eingegangen und an die Freiwilligen weitergemeldet worden.

„Die Dramatik der aktuellen Situation in den bayerischen Kliniken und Pflegeeinrichtungen ist uns seit ein paar Wochen immer bewusster geworden, auch weil bei uns immer mehr Anfragen nach Pflegepoolkräften eingegangen sind. Durch den landesweiten Katastrophenfall sind wir jetzt wieder in der Lage, die großartige Bereitschaft der Freiwilligen erneut zu nutzen“, erklärt VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner. „Die Auswirkungen dieser extremen vierten Welle bringen die pflegerische Versorgung mehr als je zuvor an ihre Grenzen – die Intensivstationen haben massiv Personal eingebüßt durch die Belastungen der letzten drei Wellen und können diese Flut an Covid-19-Patientinnen und Patienten nicht mehr bewältigen. In den Langzeitpflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten fallen zahlreiche Kolleginnen und Kollegen wegen einer Infektion aus. Auch wenn diese aufgrund der Impfungen mild verläuft, können sie natürlich nicht in den Dienst. Die Personalnot wird dementsprechend von Tag zu Tag größer!“ Daher brauche man überall im Freistaat Unterstützung und suche nach Helfern mit pflegerischem oder medizinischem Hintergrund, schildert Sigl-Lehner die Situation. Die vierte Welle überfordere derzeit Akut- und Langzeitpflege nahezu überall in Bayern.

Die VdPB richtet daher noch einmal einen dringenden Aufruf insbesondere an Pflegefachpersonen, Pflegefachhelferinnen und -helfer, medizinische Fachangestellte sowie Menschen mit pflegerischem Hintergrund, sofern sie zeitliche Kapazitäten haben, sich im Pflegepool unter www.pflegepool-bayern.de/anmeldung-zum-pflegepool/ einzutragen und sich bei Bedarf im eigenen Landkreis oder auch darüber hinaus zu einem Einsatz zu melden. Besonders gefragt sind derzeit Pflegefachkräfte mit Fachweiterbildung Intensiv und Anästhesie oder intensivpflegerischer Erfahrung.

Die VdPB

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln – sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die VdPB ist außerdem die für die Registrierung der Praxisanleitungen in der Pflege und die Erfassung der Fortbildungsnachweise für Praxisanleitungen zuständige Behörde. Seit dem 01. Januar 2021 ist die VdPB auch zuständig für die Regelung der pflegerischen Weiterbildung nach AVPfleWoqG. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.