Corona: Jetzt ist klar, wer zuerst geimpft wird

Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat eine Empfehlung vorgelegt, wer die Spritze zuerst erhalten soll und wie viele Menschen zunächst geimpft werden können.

Laut Stiko soll aufgrund nur begrenzter Verfügbarkeit von Vakzinen gegen Covid-19 die Impfung zunächst bestimmten Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer Covid-19- Erkrankung haben, die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu vulnerablen Personen haben.

Dies sind folgende Gruppen:

  • Bewohner und Bewohnerinnen von Senioren- und Altenpflegeheimen
  • Personen im Alter ab 80 Jahren
  • Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (zum Beispiel in Notaufnahmen und in der medizinischen Betreuung von Covid-19 Patienten und -Patientinnen)
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu vulnerablen Gruppen (zum Beispiel in der Hämato-Onkologie oder Transplantationsmedizin)
  • Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
  • Andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den Bewohnern und Bewohnerinnen

Impfverordnung tritt erst in Kraft, wenn die Impfstoffe von der EMA zugelassen sind

Bis zu zehn Millionen Deutsche sollen dem Stiko-Plan zufolge im ersten Quartal 2021 geimpft werden. Da pro Person zwei Impfungen erforderlich sind, entspräche dies 20 Millionen Impfdosen. Zudem wird die Impfverordnung erst in Kraft treten, wenn die Vakzine auch von der zuständigen EMA zugelassen sind. Damit wird Ende des Jahres gerechnet. Ab Anfang Januar 2021 soll dann in den 100 Impfzentren der Länder geimpft werden. Unklar ist bisher allerdings noch, in welchen Mengen die Impfstoff-Hersteller Biontech und Moderna Impfdosen so rasch liefern können.

Der Bund hat den Entwurf einer Rechtsverordnung erstellt

Im Detail ist in dieser Rechtsverordnung gerereglt

  • für eine Impfung anspruchsberechtigt ist jede Person mit Wohnsitz in Deutschland;
  • Risikopatienten müssen sich eine Bescheinigung vom Hausarzt besorgen, dies soll auch telefonisch möglich sein;
  • Personen aus staatlichen oder öffentlichen Einrichtungen der Daseinsvorsorge benötigen hingegen nur eine Bescheinigung des Arbeitgebers.
  • Die Impfzentren sollen drei bis vier Monate in Betrieb bleiben. Danach sollen die Impfungen in Hausarztpraxen oder auch Kliniken weitergehen.