Bundesregierung verletzt EU-Recht und zahlt mindestens 140 Millionen Euro
Mal wieder hat die Bundesregierung EU-Recht nicht umgesetzt. Mit teuren Folgen für die Steuerzahler.
Einer der größten Reise-Veranstalter, die Thomas-Cook-Gruppe, ist pleite. Pauschal-Reisende, die Urlaube gebucht und bezahlt haben, werden nicht in die Ferne reisen können. Ihr Geld ist weg, ebenso wie ihre Urlaubs-Sehnsüchte zerstört sind. Nun stellt sich heraus, dass die erforderlche Deckungs-Summe der Versicherung gegen solche Schäden auf 110 Millionen Euro begrenzt ist. Schäden, die über diese 110-Millionen-Grenze, die die Bundesregierung festgesetzt hat, gehen, bleiben von der Versicherung ungedeckt. Das EU-Recht allerdings schreibt vor, dass die Deckungssumme nicht gedeckelt werden darf. Die EU-Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten dazu, Pauschalreisenden im Falle einer Insolvenz des Veranstalters „vollumfänglichen Schutz“ zu bieten. Das hat der deutsche Staat versäumt.
Hätte die Bundesregierung also geltendes Recht umgesetzt, hätte die Versicherung Zurich, bei der Thomas Cook versichert war, zahlen müssen. So zahlt Zurich die vereinbarten 110 Millionen Euro, die Differenz von 140 Millionen – eine Zahl, die noch vorläufig ist und sehr wahrscheinlich steigen wird – zahlt die Bundesregierung, also der Steuerzahler.